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Personalausweis

Seit 01.11.2010 wird der neue elektronische Personalausweis ausgegeben. Auf dem elektronischen Chip werden die Daten zur Person und das biometrische Lichtbild gespeichert. Seit dem 02.08.2021 ist die Abgabe der Fingerabdrücke für jede Antragstellerin/jeden Antragsteller Pflicht.

Die auf dem Personalausweis elektronisch gespeicherten Daten können nur von bestimmten hoheitlichen Stellen abgerufen werden, z.B. Polizei, Grenzschutz, Passbehörden.


Was ist für die Beantragung eines Personalausweises erforderlich?

  • persönliches Erscheinen (zur Identifizierung, eigenhändige Unterschrift, Fingerabdrücke)
  • alter Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufen)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) - alternativ kann im Wartebereich des Bürgerbüros die Speed Capture Station genutzt werden, um ein digitales biometrisches Bild zu erstellen
  • Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde bei Verheirateten oder geschiedenen Personen (sofern bisherige Ausweisdokumente nicht von der Stadt Aschaffenburg, sondern von einer anderen Behörde ausgestellt wurden oder bisher noch gar kein Ausweisdokument vorhanden war)
  • bei unter 16-Jährigen Nachweis über alleiniges Sorgerecht bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht die schriftliche Zustimmungserklärung des Elternteils, das nicht mit zur Beantragung kommt sowie dessen Ausweisdokument im Original (sofern möglich)

Ein neuer Personalausweis kann frühestens 2 Monate vor Ablauf des bisherigen Ausweisdokumentes beantragt werden. Ausnahmen hiervon können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z.B. wenn das Ausweisdokument kaputt ist oder der Ausweisinhaber/die Ausweisinhaberin auf dem Bild nicht mehr zu erkennen ist) gemacht werden. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen vorab Kontakt mit dem Bürgerbüro auf.

Bearbeitungsgebühren

  • Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahre):  37 Euro
  • Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahre): 22,80 Euro
  • Nutzung der Speed Capture Station: 6,00 €

Gültigkeit

  • Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • Antragsteller ab 24 Jahre: 10 Jahre

Eine Verlängerung des Ausweisdokumentes ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Bitte beachten Sie: unabhängig von der generellen Gültigkeit des Personalausweises verliert dieser seine Gültigkeit, wenn eine Person anhand des Passbilds auf dem Ausweis nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Bitte prüfen Sie daher vor allem bei kleineren Kindern regelmäßig, ob Ihr Kind  noch so aussieht wie auf dem Passbild . Sollte das nicht mehr der Fall sein, bedenken Sie bitte, dass es zu möglichen Problemen beim Grenzübertritt kommen kann. Wir raten in diesem Fall zu einer Neubeantragung des Personalausweises.


Beantragung vor Eheschließung

Der Personalausweis kann nur dann bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden, sofern unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung, bei der der Familienname geändert werden soll, eine Urlaubsreise ansteht. Die einheitliche Frist für die Vordatierung beträgt 8 Wochen. Zur Beantragung ist die Aufgebotsbescheinigung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis erst nach erfolgter Eheschließung ausgehändigt werden kann!


Wann ist mein Personalausweis zur Abholung bereit ?

Eine Statusabfrage zu Ihrem beantragten Ausweisdokument ist online jederzeit hier möglich.

Sie erhalten ca. 8 - 14 Tage nach Beantragung des Personalausweises ein Schreiben der Bundesdruckerei, in dem PIN und PUK für die Ausweis-Onlinefunktion freigerubbelt werden können. Zeitgleich mit dem Schreiben wird Ihr Personalausweis an uns versandt.

Sie können somit nach Erhalt des Schreibens der Bundesdruckerei umgehend Ihren Ausweis an der Information im Erdgeschoss des Rathauses abholen. Hierfür ist kein Termin erforderlich!

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Es ist ab sofort auch möglich, den Personalausweis an unserer Dokumentenabholstation 24/7 rund um die Uhr - unabhängig von Öffnungszeiten - abzuholen. Möchten Sie dieses Angebot nutzen, teilen Sie uns das bitte bei der Antragstellung mit.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://digital.aschaffenburg.de/2022/11/24h-geoeffnet-dokumentenabholstation-theaterplatz/


Personalausweis für Minderjährige

Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr selbst beantragt werden. Eine vorherige Beantragung muss durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgen. Besteht für einen Elternteil ein alleiniges Sorgerecht, ist dieses nachzuweisen. Bei der Antragstellung müssen mindestens ein Elternteil und das Kind persönlich anwesend sein. Vom nicht anwesenden Elternteil ist eine schriftliche Zustimmungserklärung im Original  und die Vorlage dessen Ausweisdokumentes erforderlich.


Wird erstmalig ein Ausweisdokument beantragt, so muss die Identität dieser Person durch einen Dritten (Elternteil/Familienangehöriger) persönlich bestätigt werden.


Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und die sofortige Notwendigkeit glaubhaft darlegen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis erhalten.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ist drei Monate gültig. Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.


PIN-Brief für die Online-Funktion verloren oder PIN vergessen?

Haben Sie den PIN-Brief zur Nutzung der Online-Funktion nicht mehr oder haben Sie Ihre PIN vergessen, so können Sie einen PIN-Rücksetzbrief kostenlos online beantragen. Dies ist hier möglich. Der PIN-Rücksetzbrief wird Ihnen dann nach Hause zugestellt. Voraussetzung dafür ist eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.


Weitere Informationen

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