Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, den 08. März 2026, findet die Wahl von 44 Stadtratsmitgliedern und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters statt.

Informationen für Parteien und Wählergruppierungen

Sobald die jeweiligen Bekanntmachungen erlassen sind, finden Sie hier entsprechenden Link!

Informationen für wahlberechtigte Personen

Wer ist wahlberechtigt? Voraussetzungen

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen an der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und an der Stadtratswahl teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben,
  • in dem Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind,
  • seit mindestens zwei Monaten (08.01.2026) in der Stadt Aschaffenburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in der Stadt Aschaffenburg aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zu Kommunalwahlen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern

Wahlort / Stimmbezirke und Wahllokale

In welchem Wahllokale Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch im Straßenverzeichnis oder im Stimmbezirksverzeichnis nachschauen.

Sie können die Wahllokale und Stimmbezirke auch im AschaffenBürgerGIS (ABGIS) auf der Landkarte ansehen.

Wahlbenachrichtigung

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt ab dem 26. Januar 2026.

Wer bis zum 25. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Briefwahl

Bitte berücksichtigen Sie:
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt erst am 16. Februar 2026. Die Postzustellung kann ab Versand bis zu sechs Werktage dauern.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen: 

▶ QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

▶ per Online-Formular (ab 26. Januar 2026 bis zum 03. März 2026, 12:00 Uhr) 
Hierfür benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. 
Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden

­▶ schriftlich: mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken), oder
indem Sie das folgende Formular per Fax - 06021 /330 626 - oder per Mail - wahlamt@aschaffenburg.de - senden 

▶ persönlich vor Ort (Sitzungssaalgebäude, Erdgeschoss, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg)

Öffnungszeiten (ab dem 16.02.2026):

Montag und Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitags: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr 
(am Freitag, den 06.03.2026 bis 15:00 Uhr - allerletzte Möglichkeit!)

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht, eine Generalvollmacht (von einem Notar beglaubigt) oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Alle Wahlbriefe müssen bis zum 08. März 2026, 18 Uhr

  • beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg oder
  • im Briefkasten am Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg

eingegangen sein.

Wie funktioniert die Briefwahl?

In Kürze werden wir Ihnen hier ein Video zur Verfügung stellen, in dem der Ablauf der Briefwahl genau erklärt wird.


Bekanntmachungen

Sobald die Bekanntmachungen erlassen sind, finden Sie hier entsprechenden Link!