Kommunalwahl 2026

Die Ergebnisse der Stadtratswahl und der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters können Sie unter wahl.aschaffenburg.de finden!

Am Sonntag, 22. März 2026 findet die Stichwahl des Oberbürgermeisters statt!

Informationen für die Stichwahl

Nach der Oberbürgermeisterwahl kommt es in der Stadt Aschaffenburg am Sonntag, 22. März 2026 zu einer Stichwahl. Teilnehmer der Stichwahl sind Markus Schlemmer (CSU) mit 41,1 Prozent und der amtierende Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) mit 38,2 Prozent.

Die Stadt Aschaffenburg weist darauf hin, dass für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung versandt wird. Wer am 22. März in einem Wahllokal abstimmen möchte, kann dies dennoch tun. Für die Urnenwahl reicht am 22. März auch die Vorlage eines Ausweisdokuments.
Wer bei der Beantragung für die Briefwahl angekreuzt hatte, dass er oder sie auch im Fall einer Stichwahl per Brief wählen möchte, erhält seinen Wahlbrief automatisch per Post. Das Wahlamt verschickt am 09. März bereits 16.500 Wahlbriefe, die in den kommenden Tagen in den entsprechenden Haushalten ankommen sollten. Beachten sollten die Wähler allerdings, dass die Zeitspane, zum Zurücksenden extrem kurz ist. Wer absolut sicher gehen will, dass der Wahlbrief rechtzeitig sein Ziel erreicht, sollte diesen in den Briefkasten des Rathauses in Aschaffenburg einwerfen.

Wer am 08. März im Wahllokal gewählt hat, bei der Stichwahl aber verhindert ist, kann ab Mittwoch, 11. März Briefwahlunterlagen persönlich zu folgenden Öffnungszeiten abholen:

Montag und Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr,
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Weiterhin besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen per Online-Formular zu beantragen.
Hierfür benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. 

Alternativ können Sie uns auch den nachfolgenden Antrag zusenden. Hierfür benötigen Sie Ihre Wählerverzeichnisnummer nicht.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Das Wahlamt befindet sich im Sitzungssaalgebäude, Erdgeschoss, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg.

Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht bis Freitag, 20. März erhalten hat, muss spätestens am Samstag, 21. März bis 12 Uhr im Wahlamt der Stadt Aschaffenburg vorbeikommen, sodass Ersatz-Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Danach sind Reklamationen und Beschwerden nicht mehr möglich.


Am Sonntag, den 08. März 2026, fand die Wahl von 44 Stadtratsmitgliedern und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters statt.


Infomationen für wahlberechtigte Personen

Wer ist wahlberechtigt?

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen an der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und an der Stadtratswahl teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben,
  • in dem Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind,
  • seit mindestens zwei Monaten (08.01.2026) in der Stadt Aschaffenburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in der Stadt Aschaffenburg aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wer in Aschaffenburg abstimmen darf erhält eine Wahlbenachrichtigung.

Sie können am Wahlsonntag, den 08.03.2026 bzw. dem Tag der Stichwahl, den 22.03.2026, Ihre Stimmen in dem für Sie zuständigen Wahllokal abgeben.
Sie können Ihre Stimmen auch vorab bereits per Briefwahl abgeben. 

Wahlbenachrichtigung

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt ab dem 26. Januar 2026.

Wer bis zum 25. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.


Briefwahlanträge können ab Zustellung der Wahlbenachrichtigung gestellt online oder auf dem Postweg gestellt werden.

Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist erst am dem 16.02.2026 möglich. 

Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung in Ihrem zuständigen Wahllokal Ihre Stimme abgaben, sofern Sie die oben genannten Wahlberechtigungsvoraussetzen erfüllen. 

Wahlort / Stimmbezirke und Wahllokale

In welchem Wahllokale Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch im Straßenverzeichnis oder im Stimmbezirksverzeichnis nachschauen.

Die Wahllokale und Stimmbezirke können Sie auch im AschaffenBürgerGIS (ABGIS) auf der Landkarte ansehen.

Wie vergebe ich meine Stimmen bei der Kommunalwahl?

Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin ober des Oberbürgermeisters haben Sie 1 Stimme.
Bei der Stadtratswahl haben Sie 44 Stimmen.



Stadtratswahl

Jede Wählerin und jeder Wähler hat 44 Stimmen.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.

Sie können Ihre Simmen vergeben in dem Sie einen Wahlvorschlag (Partei) oder direkt in das Feld vor einer sich bewerbenden Person ein Kreuz setzen.

Wenn Sie einer Person mehrere Stimmen geben, schreiben Sie die Zahl 1, 2 oder 3 in das Feld (oder machen Sie anderweitig kenntlich , wie viele Stimmen Sie vergeben möchten).

Sie können Personen auch einzeln streichen indem Sie den Namen durchstreichen, in dem Fall erhält die Person keine Stimme von Ihnen wenn Sie eine Liste angekreuzt haben. 


Muster- / Probestimmzettel

Auf dem Probestimmzettel der Stadtratswahl können Sie bereits Ihre 44 Stimmen testweise vergeben, Sie können kumulieren und panaschieren ausprobieren und sehen gleich ob der Stimmzettel gültig oder ungültig wird. 

Probestimmzettel - Stadtratswahl 2026

Wie funktioniert die Briefwahl?

Briefwahl beantragen

Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht bis Freitag, 06.03.2026, erhalten hat, muss spätestens am Samstag, 07.03.2026, bis 12 Uhr im Wahlamt der Stadt Aschaffenburg vorbeikommen, damit Ersatz-Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Danach sind Reklamationen und Beschwerden nicht mehr möglich (§ 28 Abs. 4 GLrWO).

Bitte berücksichtigen Sie:
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt erst am 16. Februar 2026. Die Postzustellung kann ab Versand bis zu sechs Werktage dauern.


Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen: 

▶ QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

▶ per Online-Formular (ab 26. Januar 2026 bis zum 03. März 2026, 12:00 Uhr) 
Hierfür benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. 
Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden

­▶ schriftlich: mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken), oder
indem Sie das folgende Formular an die Adresse des Wahlamts der Stadt Aschaffenburg, oder per Fax - 06021 /330 626 - oder per Mail - wahlamt@aschaffenburg.de - senden 

▶ persönlich vor Ort (Sitzungssaalgebäude, Erdgeschoss, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg)

Öffnungszeiten (ab dem 16.02.2026):

Montag und Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitags: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr 
(am Freitag, den 06.03.2026 bis 15:00 Uhr - allerletzte Möglichkeit!)
(Ausnahmen: am Dienstag 17.02.2026: 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr)

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht, eine Generalvollmacht (von einem Notar beglaubigt) oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Alle Wahlbriefe müssen bis zum 08. März 2026, 18 Uhr

  • beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg oder
  • im Briefkasten am Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg

eingegangen sein.

Bekanntmachungen