Waffenrecht

Serviceleistungen

Waffen & Munition

Waffen wie Schusswaffen, bestimmte Messer, Schwerter oder Verteidigungssprays werden im Gesetz in verschiedene Kategorien eingeteilt. Der Umgang damit – also Kauf, Besitz, Tragen, Transport, Herstellung oder Weitergabe – kann frei erlaubt, an ein bestimmtes Alter gebunden, erlaubnispflichtig oder ganz verboten sein. Für Munition gelten ähnliche Regeln. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Waffenbehörde.

Alle Dienstleistungen der Waffenbehörde sind jetzt online verfügbar:

Online-Anträge der Waffenbehörde Stadt Aschaffenburg

Altersgrenzen

  • Grundsätzlich ist der Umgang mit Waffen und Munition nur erlaubt, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist.

  • Ausnahmen: Zum Beispiel Schießen auf genehmigten Schießständen unter Aufsicht.

  • Für großkalibrige Waffen gilt für Sportschützen in der Regel ein Mindestalter von 21 Jahren.

  • Personen zwischen 18 und 25 Jahren, die großkalibrige Waffen kaufen möchten, brauchen ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Jäger sind hiervon befreit


Waffenrechtliche Erlaubnis

Wer mit Schusswaffen oder Munition umgehen möchte, braucht in den meisten Fällen eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde.
Diese wird auf Antrag erteilt, zum Beispiel als:

  • Waffenbesitzkarte

  • Waffenschein

  • Schießerlaubnis

  • Erlaubnis zum Herstellen oder Handeln

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Zuverlässigkeit (gesetzestreues Verhalten)

  • körperliche Eignung

  • ein anerkanntes Bedürfnis (z. B. als Sportschütze, Jäger, Sammler oder gefährdete Person)

  • Nachweis von Sachkunde

  • in einigen Fällen eine Haftpflichtversicherung

Aufbewahrung

Waffen und Munition müssen immer sicher verwahrt werden.
So soll verhindert werden, dass sie verloren gehen oder von Dritten, insbesondere Kindern und Jugendlichen, unbefugt benutzt werden.


Hinweise zur Waffenaufbewahrung

Das Bayerische Innenministerium die Waffenbehörden hat angewiesen, dass alle Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung vorlegen müssen.

Zusätzlich dürfen die Behörden auch unangemeldete Kontrollen vor Ort durchführen, um die Aufbewahrung zu prüfen.

Pflichten für Waffenbesitzer

  • Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt, muss nachweisen, dass diese sicher verwahrt wird.

  • Schusswaffen müssen in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden:

    • DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder gleichwertig

    • Gleichwertig ist z. B. ein Schrank der Stufe B nach VDMA 24992

    • Bis zu 10 Langwaffen dürfen auch in einem Schrank der Stufe A nach VDMA 24992 aufbewahrt werden

Nachweise

  • Die Behörde verlangt einen Kaufbeleg mit Angabe der Käuferadresse und der Sicherheitsstufe des Waffenschrankes.

  • Ein einfacher Kassenbon reicht nicht aus.

  • Falls kein Beleg mehr vorhanden ist, genügen Fotos:

    • vom Typenschild des Schrankes

    • vom Standort (erkennbar innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung)

Folgen bei Verstößen

  • Wer die verlangten Nachweise nicht erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

  • Dafür kann eine Geldbuße verhängt werden (§ 53 Abs. 1 Nr. 21 WaffG).

Hinweise zum Transport von Schusswaffen

  • Für den Transport von Schusswaffen brauchen Sie keinen Waffenschein, wenn:

    • die Waffe nicht schussbereit ist

    • die Waffe nicht sofort greifbar ist

    • die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird

Beispiele: Transport zum Schießstand, zur Reparatur beim Waffenhändler oder bei der Jagd.

Hinweise bei öffentlichen Veranstaltungen

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen aller Art verboten!

Waffenbesitz

Waffenbesitzkarte

Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte, die von der zuständigen Waffenbehörde ausgestellt wird.

Kleiner Waffenschein

Wenn Sie eine frei verkäufliche Schreckschuss-, Reizstoff oder Signalwaffe mit "PTB-Zeichen" in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums führen wollen, benötigen Sie einen "Kleinen Waffenschein".

Europäischer Feuerwaffenpass

Wenn Sie mit einer Schusswaffe in ein Land der Europäischen Union reisen wollen, z. B. für eine Jagdreise oder einen Schießwettbewerb, brauchen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.