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Abmeldung

Sie ziehen von Aschaffenburg weg ?

Dabei sollten Sie an folgendes denken:

Melderechtliche Abmeldung

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie Deutschland verlassen oder einen Nebenwohnsitz in Aschaffenburg abmelden möchten. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist sowohl bei der für den Haupt- oder Nebenwohnsitz zuständigen Meldebehörde möglich.

Eine Ummeldung innerhalb von Deutschland muss nur der neuen Gemeinde bzw. Stadt angezeigt werden. Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes erfolgt dann automatisch.

Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug möglich. Dabei ist eine Wegzugsadresse anzugeben.

Für Ihre persönliche Abmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original.

Ist eine persönliche Abmeldung für Sie nicht möglich, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bürgerbüro der Stadt Aschaffenburg auf oder veranlassen Ihre Abmeldung online über das Bürgerservice-Portal.

Das Formular für die Abmeldung können Sie auch hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Die Abmeldung erfolgt gebührenfrei.


Hundesteuer

Abmeldeformulare können Sie hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Die Sachbearbeitung erfolgt in der Stadtkämmerei, Rathaus, 4. Stock, Zimmer-Nr. 419, Tel. 330 1417.


Gas-/Strom-/Wasserbezug

Sie sollten der Aschaffenburger Versorgungs GmbH Ihren Auszug rechtzeitig melden, damit eine korrekte Abrechnung Ihrer Strom-, Gas- und Wasserkosten erfolgen kann.


Abmeldung von Mülltonnen

Zur Abmeldung von Mülltonnen hält die Information des Rathauses Anträge für Sie bereit. Abmeldeformulare können Sie auch hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken.


Postsendungen

Stellen Sie, soweit notwendig, einen Nachsendeantrag bei Ihrem Brief- oder Postunternehmen. So erhalten Sie auch nach Ihrem Wohnungswechsel pünktlich Ihre Postsendungen.


Mitteilung von Adressänderungen an Sonstige

Bitte denken Sie auch daran, Ihre Adressänderung anderen Stellen bekannt zu geben (z. B. Banken, Krankenkassen, Versicherungen).