Inhalt
Erwerb durch Einbürgerung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Einbürgerung, für die unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
1. Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
- Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung). Zuständig ist die Stadt Aschaffenburg.
2. Ermessenseinbürgerung nach §§ 8 und 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
- Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden (Ermessenseinbürgerung). Zuständig ist die Regierung von Unterfranken.
Links
- Bundesministerium des Inneren
- Anspruchseinbürgerung - Voraussetzungen, Quickcheck und Online-Antrag
- Ermessenseinbürgerung - Voraussetzungen, Quickcheck und Online-Antrag
- Kurzinfo und Checkinfo (PDF | 274 KB)
- Antrag zur Einbürgerung - Papierantrag - persönliche Antragsstellung (PDF | 368 KB)
- Arbeitgeberbescheinigung (PDF | 174 KB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF | 175 KB)
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- <= ZURÜCK - Übersicht zum Erwerb der Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- seit fünf Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
(diese Frist kann bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre verkürzt werden) - die Identität mit einem Reisepass und Urkunden zweifelsfrei geklärt werden kann
- (unbefristetes) Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
- Nachweis ausreichender mündlicher und schriftlicher Deutschkenntnisse (B1)
- Nachweis von Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Kosten
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 € pro Person.
Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, 51,00 €.
Wir weisen darauf hin, dass auch die Rücknahme oder die Ablehnung des Einbürgerungsantrags kostenpflichtig sind.
Antragsstellung
Sie können Ihren Antrag nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Staatsangehörigkeitsstelle der Stadt Aschaffenburg abgeben, wenn Sie alle für die Einbürgerung benötigten Unterlagen vollständig im Original vorlegen. Sollte eine Übersetzung notwendig sein, lassen Sie die Dokumente von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag unter www.aschaffenburg.de/einbuergerung online zu stellen. Bei der Online-Antragstellung setzen wir uns nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung. Alle Unterlagen werden trotzdem im Original bei einer persönlichen Vorsprache benötigt.
Das Einbürgerungsverfahren nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Wir bitten Sie daher nach der Antragsstellung von Zwischenfragen abzusehen.
Stadt Aschaffenburg
Staatsangehörigkeitswesen
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Familiennamen A und B - 1786
Familiennamen C bis M - 1706
Familiennamen N bis Z -1486