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Inhalt

Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer

• bei Neuanmeldung eines Lebensmittelunternehmens
• bei Abmeldung eines Lebensmittelunternehmens
• bei wesentlichen Änderungen, wie z. B. Änderung der Person des Betreibers, der Adresse des Betriebes oder der Betriebsart

Hinweis: Die Meldung sollte innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung erfolgen.