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Verkehrsgenehmigungen

Bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Transportgewerbe oder der Logistik ist zu beachten, dass zahlreiche dieser Dienstleistungen genehmigungspflichtig sind.

Folgende Fragestellungen zeigen Aspekte einer möglichen Genehmigungspflicht auf. Informieren Sie sich bitte mit Hilfe der unten aufgeführten Links über die notwendigen Erlaubnisse:

  • Personenbeförderung: Planen Sie Verkehre mit Taxen oder Mietwagen?
  • Güterverkehr: Wollen Sie Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 t bzw. über 3,5 t abwickeln?
Über einen Klick auf "Großraum- und Schwertransporte" gelangen Sie zum dafür zuständigen Ansprechpartner, wenn Sie bereits Inhaber einer Güterkraftverkehrserlaubnis sind.
Detaillierte Informationen stellt Ihnen das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zur Verfügung: