Kommunale Wärmeplanung Aschaffenburg 2026

Im Aschaffenburg Stadtrat wurde am 10. November 2025 das Konzept für eine zukünftige, nachhaltige Wärmeversorgung vorgestellt: der kommunalen Wärmeplanung (KWP). Ausgangspunkt ist das Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung, das alle Städte verpflichtet, einen Plan zu erstellen, wie die Wärmeversorgung vor Ort in den nächsten Jahren klimaneutral werden kann. Die Stadt Aschaffenburg muss diesen Plan zwar erst im Juni 2028 vorlegen – ist aber in Vorlage gegangen. Durch ein intensives Beteiligungsverfahren mit vielen Akteuren – insbesondere der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), der Stadtbau und einigen großen Gewerbeunternehmen liegen nun die ersten Ergebnisse vor – erstellt von dem erfahrenen Fachbüro EBB-ENERKO.

Förderung: Dieser KWP wird durch die Bundesregierung zu 90% gefördert – vertreten und betreut durch die bundeseigene ZUG gGmbH (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft)

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Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen Fahrplan für eine klimafreundliche Wärmeversorgung bis zum Jahr2045 zu entwickeln. Dabei gibt es Zwischenziele für die Jahren 2030, 2035 und 2040, an denen geprüft wird, wie weit die Stadt schon gekommen sind.

Die Planung erfolgte in mehreren Schritten – und wird nun weiter vertieft:

1. Wo sind Wärmenetze sinnvoll?

Zunächst wurde untersucht, welche Stadtgebiete sich besonders gut für den Anschluss an ein Wärmenetz eignen und wo eher andere Lösungen sinnvoll erscheinen. Diese sogenannte Eignungsprüfung hilft dabei, frühzeitig sinnvolle Versorgungsansätze zu erkennen.   

2. Wie ist die Wärmeversorgung heute?

Im nächsten Schritt wurde der aktuelle Stand in Aschaffenburg erfasst. In der Bestandsanalyse wurden unter anderem die bestehende Gebäudestruktur, die aktuellen Energieverbräuche und die vorhandenen Heizsysteme untersucht.

3. Welche Möglichkeiten haben wir?

In der Potenzialanalyse wurde geschaut, wie viel Einsparung durch Gebäudesanierung möglich ist – und welche erneuerbaren Wärmequellen in Aschaffenburg zur Verfügung

stehen. Dazu zählen zum Beispiel Sonnenenergie (Solarthermie, Photovoltaik), Erdwärme (Geothermie), Wärme aus Flusswasser oder Abwasser, Biomasse oder industrielle Abwärme.

4. Wie sieht die Wärmeversorgung der Zukunft aus?

Aus all diesen Erkenntnissen wird ein Zielbild für das Jahr 2045 entwickelt. Es beschreibt, wie die Stadt Aschaffenburg in Zukunft mit Wärme versorgt werden soll – also wo Wärme-

netze sinnvoll sind, wo individuelle Lösungen besser passen und wie die verschiedenen Stadtteile eingebunden werden. Auch für die Jahre 2030, 2035 und 2040 wird festgelegt, welche Entwicklungen bis dahin erreicht sein sollten.       

5. Und wie setzen wir das um?

Die nun vorliegende erste Version des „Kommunalen Wärmeplan für Aschaffenburg 2026“ weist nun zwei Bereiche im Stadtgebiet aus.          
a) der überwiegende Anteil des Stadtgebietes sind Flächen, bei denen ein kommunales Wärmenetz als unwahrscheinlich eingestuft wird. Hier müssen sich die Hausbesitzer darum selbst um eine dezentrale und trotzdem klimaneutrale Wärmeversorgung kümmern. Die Stadt Aschaffenburg bietet dazu Beratungen, durch das Sachgebiet Klima und Nachhaltigkeit sowie den Verbraucherservice Bayern oder Kampagnen an – siehe dazu u.a. www.heimvooorteil.de. Dies ist eine Regional-Kampagne zusammen mit den beiden Landkreisen der Region, den Innungen, Energieberatern und Stadtwerken. Hier gibt es auch eine Förderberatung.       
b) für einen kleineren Bereich des Stadtgebietes (v.a. Innenstadt, Kernbereich Damm und Hefner-Alteneck) empfiehlt nun diese erste Version des KWP (2026) eine weitere vertiefte Realisierungsuntersuchung für Wärmenetze. Gesucht werden konkrete Lösungen, bei denen klimaneutrale Wärmenetze mit günstigen Kosten realisierbar sind, damit deren Wärmepreise mit dezentralen Lösungen (v.a. Wärmepumpen) konkurrieren können. Die AVG hat diese vertieften Untersuchungen bereits eingeleitet. Dazu gehört dann auch die konkrete Standortsuche für klimaneutrale Wärmezentralen und deren Leitungswege.

Weite Informationen und das vollständige Konzept finden Sie bei unserem Projektpartner Stadtwerke hier:

Wärmeplan Aschaffenburg: Entwurf zur Vorlage

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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat in der Sitzung am 03. Juli 2023 die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans beschlossen. Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Stadtgebiet der Stadt Aschaffenburg.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Möglichkeiten der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien zu prüfen und darzustellen, um einen Beitrag zur umweltfreundlichen Wärmeversorgung unserer Stadt bis 2040 (Bayerisches Klimaschutzgesetzt BayKlimaG) zu leisten.

Vorgabe gemäß § 13 Abs. 4 WPG zur Einsichtnahme in der Zeit vom 17. November 2025 bis einschließlich 16. Dezember 2025 im Rathaus der Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg im Amt für Stadtplanung und Klimamanagement (6. Stock, Flur) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie auf der Internetseite unter https://www.stwab.de/kwp (am Ender der Seite) zur Verfügung. 

Der Entwurf des Wärmeplans umfasst:

- die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG,

- die Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15 WPG,

- die Ergebnisse der Potenzialanalyse nach § 16 WPG,

- das Zielszenario nach § 17 WPG,

- die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete         
nach § 18 WPG, 

- die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG sowie

- die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.

Stellungnahmen können im Rahmen der oben genannten Frist per Post (Stadt Aschaffenburg, Stadtplanungsamt, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg) eingereicht werden. Gerne können Sie Ihre Stellungnahme auch per E-Mail an folgende Adresse senden: energieberatung@aschaffenburg.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung und Planung nicht berücksichtigt werden.

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme erhoben, verarbeitet und dauerhaft gespeichert. Dies ist nötig, um die Stellungnahmen im Abwägungsprozess berücksichtigen zu können. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 13 Abs. 4 WPG.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Aschaffenburg.

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Aschaffenburg, 14.11.2025

STADT ASCHAFFENBURG

Jürgen Herzing

Oberbürgermeister