Eigenwohnraumförderung
Art und Umfang der öffentlichen Förderprogramme im Wohnungsbau sind recht unterschiedlich. Die verschiedenen Förderungen für Eigentumsmaßnahmen orientieren sich an der Haushaltsgröße und dessen Gesamteinkommen, welches eine vorgeschriebene Einkommensobergrenze nicht überschreiten darf.
Das zu fördernde Objekt muss den technischen Anforderungen, Vorschriften und Auflagen entsprechen. Es werden daher zum Beispiel auch die Anzahl und Größe der Zimmer, die Wohnfläche sowie weitere rechtliche Vorgaben überprüft.
Das Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg – Sachgebiet Wohnungswesen erteilt Auskünfte über die derzeit gültigen Förderungswege. Die Antragsunterlagen sind bei der Stadt Aschaffenburg – Bauordnungsamt erhältlich und müssen auch dort eingereicht werden.
Insgesamt ist das Verfahren zweistufig. Die Förderung ist bei der Stadt Aschaffenburg zu beantragen, die abschließende banktechnische Prüfung, die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (kurz Bayern Labo).
Wenn vor der Genehmigung durch die Bewilligungsstelle mit dem Bau begonnen beziehungsweise das Objekt gekauft wurde, scheidet eine öffentliche Bauförderung grundsätzlich aus. Dies gilt auch für entsprechende Vertragsabschlüsse die dem Vorhaben zuzurechnen sind.
Bitte kontaktieren Sie uns daher frühzeitig. Informationsgespräche sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Förderprogramme des Freistaates Bayern
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Der Freistaat Bayern gewährt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) im Bayerischen Wohnungsbauprogramm unter anderem befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Bau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von
- Einfamilienhäusern,
- Zweifamilienhäusern (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) und
- Eigentumswohnungen.
Gefördert wird mit einem Darlehen, einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern sowie einem ergänzenden Zuschuss beim Zweiterwerb (gebrauchte Immobilie). Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben richtet sich auch nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
ACHTUNG: Aktuell sind keine Fördermittel für dieses Programm verfügbar
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (ZVP)
Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) fördert im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm (ZVP) den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von
- Einfamilienhäusern,
- Zweifamilienhäusern (nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung) und
- Eigentumswohnungen
durch ein gegenüber dem Kapitalmarkt zinsverbilligtes Darlehen. Dieses Darlehen wie auch das Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird nachrangig im Grundbuch abgesichert.
Weitere Informationen und die aktuellen Zinssätze der Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm (ZVP) und dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm erhalten Sie im Internet unter www.bayernlabo.de und www.stmb.bayern.de.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist das Fundament Ihrer Immobilie. Noch bevor es an das eigentliche Finanzierungskonzept geht, sollten Sie alle vorhandenen Reserven bis auf eine Rücklage für Notfälle für die Finanzierung einsetzen, um einen möglichst hohen Eigenkapitalanteil zu erreichen. Zum Eigenkapital zählen beispielsweise Sparguthaben, Bausparguthaben, Festgelder, Aktien, Fonds, ETF und kapitalbildende Versicherungen sowie bereits vorhandene Grundstücke. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Wie Eigenkapital sind Schenkungen von Verwandten zu betrachten. Neben den eigenen Geldmitteln können auch bauliche Eigenleistungen angesetzt werden.
Je nach individueller Situation sind auch Finanzierungen mit weniger Eigenkapital möglich.
Bankdarlehen
Ein wichtiger Bestandteil bei der Baufinanzierung ist in der Regel ein langfristiges Darlehen einer Sparkasse oder Bank, dessen Konditionen sich nach dem Zinsniveau am Kapitalmarkt richten. Es wird empfohlen, sich hier mehrere Angebote einzuholen und Besonderheiten wie zum Beispiel Sondertilgungsrechte, Ratenfreistellungen und weiteres zu vergleichen.
Förderprogramm der Stadt Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg fördert ebenfalls den Wohnungsbau und Wohnungskauf mit Zuschüssen für Familien mit Kindern.
Der Baukostenzuschuss beträgt pro im Haushalt lebendem Kind, für welches auch Kindergeld bezogen wird, derzeit bis zu 4.000.- Euro (einmalig). Für die Antragsberechtigung gelten die nach den sozialen Wohnungsbauförderbestimmungen bestehenden Einkommens- und Fördergrenzen. Ergänzend gibt es noch städtische Förderbestimmungen.
Der Baukostenzuschuss ist vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der Stadt Aschaffenburg – Bauordnungsamt - Sachgebiet Wohnungswesen zu beantragen. Hier werden Sie auch vor der Antragstellung informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Fördermittel begrenzt sind und sich deshalb Fördereinschränkungen ergeben können. Ein Rechtsanspruch auf eine städtische Förderung besteht nicht.
KfW-Förderprogramme
Die bundeseigene KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt Baudarlehen und Zuschüsse in verschiedenen Variationen. Näheres ist auch unter www.kfw.de zu finden. Da die KfW keine eigenen Filialen betreibt, sind die Kundenberater/innen in den Banken und Sparkassen vor Ort Ihre Ansprechpartner.
Zuschüsse
Von verschiedener Seite können auch für unterschiedliche Sonderbauteile Zuschüsse gewährt werden. Als Beispiele können hier Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, Solarthermie, Biomasseanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Wärmepumpen und anderes genannt werden. Näheres unter www.bafa.de, www.kfw.de und auf dieser Website unter dem Menüpunkt Energie.
Absicherung Ihrer Immobilie
Denken Sie auch an die Absicherung Ihrer Immobilie. Für Ihre eigenen vier Wände investieren Sie viel Zeit und Geld. Umso wichtiger ist es, sich vor den finanziellen Folgen möglicher Risiken abzusichern. Als Immobilienbesitzer muss man sich auch der Gefahren, die dem eigenen Heim drohen, bewusst sein. Ein Feuer- oder ein Rohrbruchschaden, Schäden durch Sturm oder Einbruch - das kostet oft viel Geld. Auch die persönliche Absicherung der Familie bei Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Unfall sollte bedacht werden. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Versicherungsunternehmen, Sparkassen oder Banken.
Umfassende Informationen
Im Internet ist eine umfassende Informationsgewinnung über die gesetzlichen Regelungen oft schwierig. Bei weiteren Auskünften und Informationen wenden Sie sich bitte frühzeitig an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in im Bauordnungsamt und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen konkreten Informationstermin.
Folgende Unterlagen sollten bei einem Informationsgespräch vorgelegt werden:
- Angaben zum Objekt (Lage, Größe, Anzahl der Zimmer, Kaufpreiskosten, eventuelle Modernisierungskosten, Eigentumsverhältnisse, Exposé oder Wertgutachten, Energieausweis)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (sämtliche Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen)
- Tabellarische Aufstellung des gesamten vorhandenen Eigenkapitals
Ergänzende Links
Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert zudem die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Dies kann der Einbau eines Aufzuges, Treppenliftes oder ein barrierefreier Badumbau sein. Die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung wie zum Beispiel der Umbau des Eingangsbereichs kann ebenfalls förderfähig sein.
Förderfähig sind Menschen mit einer Behinderung (nachgewiesen durch ein fachärztliches Attest oder ein medizinisches Gutachten), die die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Betrachtet wird das Einkommen des Antragstellers sowie der Personen, die mit dem Antragsteller in einem Haushalt leben.
Die sogenannte Anpassungsmaßnahme wird zudem technisch geprüft.
Auch hier besteht ein zweistufiges Bewilligungsverfahren. Die Förderung ist bei der Stadt Aschaffenburg zu beantragen, die abschließende banktechnische Prüfung, die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (kurz Bayern Labo). Nähere Auskünfte und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Stadt Aschaffenburg – Bauordnungsamt – Sachgebiet Wohnungswesen.
Es kann ein Darlehenshöchstbetrag von bis zu 10.000.- Euro je Wohneinheit gewährt werden (abzüglich eines einmaligen Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 1,00 Prozent der Darlehenssumme). Nach Ablauf einer Belegungsbindung von 5 Jahren und Bestätigung der bestimmungsgemäßen Belegung durch die Bewilligungsstelle wandelt sich das Darlehen in einen Zuschuss um. Man spricht deshalb von einem leistungsfreien Darlehen.
Bei der Antragstellung bezüglich einer Anpassungsmaßnahme kann eine Ausnahme unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe und der Antragstellung kein längerer Zeitraum als sechs Monate vergangen ist.
Da die Fördermittel nicht immer für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
ACHTUNG: Aktuell sind keine Fördermittel für dieses Programm verfügbar.
Kontakt
Bauordnungsamt - Sachgebiet Wohnungswesen: Detailseite
Wohnungsbauförderung; Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
Stadt Aschaffenburg
Sandgasse 1
Postfach 10 01 63, 63701 Aschaffenburg
63739 Aschaffenburg