Pressemitteilung Feuerwerk an Silvester: Was ist erlaubt?
Feuerwerk zu zünden und zu Böllern gehört für viele Menschen zu Silvester dazu. Aber nicht alles ist erlaubt.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten. Als besonders brandempfindlich gelten in Aschaffenburg vor allem Schloss und Pompejanum, der Aufzug am Mainufer, die Fachwerkhäuser und sonstige Häuser mit einem hohen Holzanteil, Tankstellen sowie Gebäude und Anlagen, in denen leicht entzündliche Materialien gelagert werden, zum Beispiel Hafen, Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfe und ähnliche Betriebsgelände.
In der Stadt Aschaffenburg gibt es außerdem verschiedene Waffenverbotszonen: alle Grünanlagen, der Weihnachtsmarkt und aktuell der Hauptbahnhof.
Zudem bittet die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich, auf Tiere Rücksicht zu nehmen. Im Umfeld von Höfen, Stallanlagen, Koppeln und Weiden oder rund um das Tierheim sowie in Naturschutzgebieten sollten kein Feuerwerk und keine Knallkörper gezündet werden.
Weitere Sicherheitshinweise
Umgang mit Feuerwerk
- auf CE-Kennzeichnung achten
- Feuerwerkskörper nie in der Hand zünden und nur aus standsicheren Halterungen starten
- keine manipulierten/beschädigten Artikel nutzen
- Abstand halten zu Menschen, Gebäu-den, Tieren und brennbaren Materialien
- Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden
Brandschutz
- Fenster und Türen geschlossen halten
- Brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen
- Löschmittel bereithalten: Wasser, Feuerlöscher, Sand
Gesundheit & Sicherheit
- Auf Alkohol beim Umgang mit Feuerwerk verzichten
- Kindern den Umgang streng untersagen
- Erste-Hilfe-Kasten bereithalten
Müll & Umwelt
- Feuerwerksreste am nächsten Tag entsorgen.