Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Aktuelles, Aktuelle Meldungen, Archiv 2022

Inhalt

Pressemitteilungen 2022

16.11.2022:

Pflichtumtausch der alten Papier-Führerscheine

Anträge für die Jahrgänge 1959 – 1964 müssen bis 02.12.2022 gestellt werden

 

Aufgrund europäischer Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Aktuell sind nur die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Die Stadt Aschaffenburg weist darauf hin, dass nur für die Anträge, die bis einschließlich 02.12.2022 bei der Führerscheinstelle eingegangen sind, die fristgerechte Zustellung des Scheckkartenführerscheins vor dem 19.01.2023 garantiert werden kann.

 

Um ein überhöhtes Antragsaufkommen zu vermeiden, hat der Bundesgesetzgeber einen stufenweisen Umtausch der alten Führerscheine vorgesehen. Alle Führerscheine im Papierformat, das sind Führerschein die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, (graue und rosa Führerscheine), sind nach dem Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers gestaffelt umzutauschen.

 

Die jetzt betroffenen Führerscheine verlieren am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Zusätzlich kann es zu Problemen im In- und Ausland bei Verkehrskontrollen kommen, sollte ein ungültiger Führerschein nach dem entsprechenden Zeitraum genutzt werden. Die notwendigen Antragsunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg unter https://www.aschaffenburg.de heruntergeladen werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Unterlagen beim Ordnungs- und

Straßenverkehrsamt, Telefon 06021 / 330-1526, anfordern.

 

Dokumente für den Umtausch

Für den Tausch werden eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passfoto und der aktuellen Führerschein im Original benötigt. Grundsätzlich erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen. Allerdings ist zu beachten, dass bei LKW- und Bus- Führerscheinen evtl. entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen, um die Fahrerlaubnis zu verlängern.

 

Der bisherige Führerschein wird von der Führerscheinstelle befristet und zurückgesandt. Eine Bestellung des neuen Kartenführerscheins kann erst nach Zusendung des alten Führerscheins erfolgen. Die Stadt empfiehlt, eine Kopie des ausgefüllten Antrags einschließlich einer Kopie des alten Führerscheins mit sich zu führen, damit bei einer möglichen Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt.

 

Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg ausgestellt? Dann wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg übermittelt. Die Umstellung kostet bis zu 30,30 Euro (inkl. 5 Euro Direktversand per Einschreiben). Bitte beachten: Der Umtauschvorgang wird schriftlich abgewickelt. Ein persönliches Erscheinen auf der Führerscheinstelle ist nicht notwendig.

 

 

Weitere Informationen:

www.aschaffenburg.de/fuehrerschein