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08.06.2022:

Ukrainische Kinder bis zum 14. Juni anmelden

Im September 2022 startet das neue Schuljahr. Für Kinder aus der Ukraine, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 30. Juni 2016 geboren wurden, gilt die Schulpflicht. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 30. September 2016 geboren wurden, besteht keine Schulpflicht, aber grundsätzlich die Möglichkeit, sie zur Schule anzumelden.

 

Eltern, deren Kind ab September in die Schule gehen muss oder soll, werden gebeten, das Kind bis 14.6.2022 per E-Mail (bitte in Deutsch oder Englisch) unter schulanmeldung-flucht@aschaffenburg.de anzumelden.

 

Folgende Informationen sollten enthalten sein:

- Der vollständige Name der Eltern/Erziehungsberechtigten

- Das Geburtsdatum der Eltern/Erziehungsberechtigten

- Der vollständige Name des Kindes

- Das Geburtsdatum des Kindes

- Die aktuelle Adresse

- Die Willkommensgruppe, die das Kind bisher besucht hat (sofern eine besucht wurde)