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07.02.2023:

Stadt sucht ehrenamtliche Schöffen

Die Stadt Aschaffenburg sucht Freiwillige für das Ehrenamt eines Schöffen. Bis zum 29. März können sich Interessierte im Rathaus für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 bewerben.

 

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Die Stadt erstellt eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht Aschaffenburg, in die für das Amt geeignete Personen aufgenommen werden. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht entscheidet, wer berufen wird.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein, in Aschaffenburg wohnen, deutsche Staatsangehörige und für das Amt gesundheitlich geeignet sein. Bestimmte Berufsgruppen, wie Richter, Polizeivollzugsbeamte oder Vollzugsbeamte, können nicht zu Schöffen berufen werden.

 

Wer alle Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllt und Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann sich bis 29. März 2023 mit dem Bewerbungsformular per Mail an poststelle_buero_ob@aschaffenburg.de bewerben. Sie können sich auch im Rathaus, Dalbergstraße 15, 3. Stock, Zimmer 306, Telefon 06021 330 1606, während den allgemeinen Servicezeiten von Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach individuellen Terminvereinbarungen in die Vorschlagsliste für das Ehrenamt eines Schöffen eintragen lassen.

 

Die vollständigen Voraussetzungen und Bewerbungsformulare sind unter www.aschaffenburg.de/schoeffen zu finden.