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31.03.2023:

Der Grünpfeil wird in Aschaffenburg zunächst an 12 Standorten eingesetzt. Grafik: Stadt Aschaffenburg.

Einführung des Verkehrszeichens „Grünpfeil für den Radverkehr“

Um den Radverkehr in Aschaffenburg attraktiver zu gestalten, hat die Stadtverwaltung eine flächendeckende Untersuchung durchgeführt, an welchen Kreuzungen mit Ampeln der „Grünpfeil für den Radverkehr“ (Verkehrszeichen 721) rechtskonform und sicher angebracht werden kann. Gemeinsam mit den Verkehrsverbänden, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion wurden zwölf Einsatzstandorte besprochen und im Fahrradforum zur Umsetzung empfohlen.

Richtiges Verhalten ist wichtig
Radfahrenden müssen beim „Grünpfeil für den Radverkehr“ wichtige Verhaltensregeln beachten, die sowohl dem Schutz der bei „grün“ querenden Fußgänger, aber auch dem Selbstschutz dienen. Diese Regelungen sind rechtlich verbindlich und müssen unbedingt verantwortungsvoll befolgt und eingehalten werden.

Das Schild mit dem Grünpfeil für den Radverkehr wird unmittelbar neben den Lichtern der Ampel montiert. An Ampeln mit diesem Grünpfeil für den Radverkehr gelten dann folgende Verhaltensregeln für die Radfahrenden:

  1. Bei „Rot“ muss an der Haltlinie zunächst angehalten werden.
  2. Dann muss geprüft werden, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der querenden Fußgänger und des Fahrzeugverkehrs aus der Richtung, die gerade grün hat, ausgeschlossen ist.
  3. Erst danach kann trotz „Rot“ nach rechts abgebogen werden.

Um Missverständnisse auszuschließen stellt die Stadtverwaltung zur Einführung des Grünpfeils zusätzlich klar:

  • Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt ausschließlich zum Rechtsabbiegen. Radfahrende, die weiter geradeaus fahren oder nach links abbiegen möchten, müssen die Ampel wie bisher beachten.
  • Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt ausschließlich für die eine Ampel, neben der er montiert ist.
  • Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt deshalb nicht für andere Zufahrten zur jeweiligen Kreuzung und auch nicht flächendeckend an allen Kreuzungen im Stadtgebiet.

Die Regelungen zum „Grünpfeil für den Radverkehr“ zum Rechtsabbiegen wurden bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung im November 2021 rechtlich eingeführt. Der Grünpfeil bietet den Radfahrenden eine legale Möglichkeit, auch bei „Rot“ nach rechts abzubiegen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn nach dem Abbiegen eine getrennte und sichere Weiterfahrt für Radfahrende gegeben ist, also wenn beispielsweise nach dem Abbiegen ein von der Fahrbahn abgetrennter Geh- und Radweg oder ein markierter Radfahrstreifen vorhanden ist.

Für den Radverkehr kann an solchen Stellen künftig ein unnötiges Warten vor den Kreuzungen entfallen. Dies ergibt einen Zeitvorteil und ermöglicht ein flüssigeres Vorankommen, insbesondere in den Randzeiten mit weniger Verkehrsgeschehen.

Es ist im Interesse der Radfahrenden, die neuen Möglichkeiten besonders aufmerksam zu nutzen und die Verhaltensregeln auch einzuhalten. Denn nur bei einer rücksichtsvollen Anwendung und Fahrweise kann die Einführung der neuen Regelung dauerhaft bestehen bleiben.

Weitere Details können der Internetseite zum Radverkehr entnommen werden.