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04.05.2023:

Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Verfahrenseinstellung - Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht bestätigt

Aufgrund einer Nachfrage der lokalen Presse hat die Stadt Aschaffenburg am Spätnachmittag des 3. Mai 2023 erfahren, dass die Generalstaatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung eines Stadtratsmitglieds eingestellt hat.

Die offizielle Stellungnahme wurde heute von der Stadtverwaltung angefordert und geprüft.

 

Oberbürgermeister Jürgen Herzing betont: „Wir sind erleichtert, dass das Verfahren eingestellt wurde.“

 

Die Stadtverwaltung hatte im Dezember 2022 der Generalstaatsanwaltschaft alle angeforderten Unterlagen übergeben.

Herzing: „Wenn ein Verdacht besteht, muss ermittelt werden. Allerdings konnten wir uns selbst nicht erklären, wo der genannte Anfangsverdacht vorliegen könnte. Die steuerrechtlichen Ermittlungen, die in der Pressemeldung erwähnt sind, waren uns nicht bekannt.

 

Die Stadtverwaltung war, abgesehen von der Verpflichtung alle Unterlagen an die Generalstaatsanwaltschaft zu übergeben, am Verfahren nicht beteiligt.

 

Es besteht für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder keine gesetzliche Rechenschaftspflicht über private Finanzanlagen gegenüber der Stadtverwaltung

 

Die Generalstaatsanwaltschaft hat mit der Einstellung des Verfahrens deutlich gemacht, dass der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung gegen das Stadtratsmitglied sich nach den durchgeführten Ermittlungen nicht bestätigt hat.