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25.03.2024:

Führerscheinumtausch: Jetzt sind die Jahrgänge ab 1971 dran

Die europäische Union hat geregelt, dass alle Führerscheine im Papierformat, das sind graue und rosa Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, in Führerscheine im Scheckkkartenformat umgetauscht werden müssen.

 

Aktuell sind die Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge ab 1971 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Die betroffenen alten Führerscheine verlieren am 19.01.2025 ihre Gültigkeit. Dann kann es bei Verkehrskontrollen im In- und Ausland mit einem ungültiger Führerschein zu Problemen kommen.

 

Die notwendigen Antragsunterlagen können hier heruntergeladen oder bei der Führerscheinstelle angefordert werden. Ein persönliches Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist nicht notwendig. Der Umtauschvorgang kann auch schriftlich abgewickelt werden.

 

Dokumente für den Umtausch

 

Für den Umtausch wird eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein im Original verlangt. Die Stadt empfiehlt den Betroffenen, vor Einsendung den ausgefüllten Antrag und den alten Führerschein ersatzweise zu kopieren, damit bei einer möglichen Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt. Der bisherige Führerschein wird von der Führerscheinstelle befristet und zurückgesandt. Der neue Führerschein kommt einige Zeit später von der Bundesdruckerei. Die Umstellung kostet bis zu 30,30 Euro (inkl. 5,00 € Direktversand per Einschreiben).

 

Grundsätzlich erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen, allerdings ist zu beachten, dass bei LKW- und Bus-Führerscheinen eventuell entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen, um die Fahrerlaubnis zu verlängern.

 

Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg ausgestellt? Dann wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Führerscheinstelle der Stadt Aschaffenburg übermittelt.

 

Hintergrund

 

Aufgrund europäischer Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Zur Vermeidung überhöhter Antragsaufkommen bei der Umsetzung dieser EU-Regelungen (Führerscheinzwangsumtausch) hat der Bundesgesetzgeber einen stufenweisen Umtausch der alten Führerscheine vorgesehen.