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Afrikanische Schweinepest: Stadt gibt Allgemeinverfügung heraus
In der vergangenen Woche wurde bei einem in Hessen verendeten Wildschwein festgestellt, dass es an afrikanischer Schweinepest erkrankt war. Um die Weiterverbreitung der für Hausschweine ansteckenden Krankheit zu verhindern, werden in Bayern nun besondere Vorsichtsmaßnahmen angeordnet.
Die Schweinepest betrifft Haus- und Wildschweine und verläuft fast immer tödlich. Es gibt keine Möglichkeit, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Für Menschen und andere Tierarten ist die Krankheit nicht ansteckend oder gefährlich. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Futter oder kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe durch den Menschen übertragen werden.
Die Stadt Aschaffenburg ordnet in der ab 22. Juni geltenden Allgemeinverfügung unter anderem an, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild und Unfallwild) und krankheitsauffällig erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- oder Erlege-Ortes (wenn möglich mit GPS-Daten) dem Veterinäramt des Landratsamtes Aschaffenburg gemeldet werden muss. Von jedem gesund erlegten Wildschwein muss eine Blutprobe entnommen werden, die ebenfalls an das Veterinäramt weitergegeben werden muss.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier bei den tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zu finden.