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28.06.2024:

Neue Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 ab jetzt verfügbar

Wie jedes zweite Jahr hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 festgesetzt. Die Bodenrichtwertkarte hat sich gegenüber den Daten vom 01.01.2022 kaum verändert.

 

Die Bodenrichtwerte erfüllen vor allem im Alltag von Grundstückskäufern und -verkäufern, Sachverständigen und Behörden eine wichtige Funktion. Sie stellen den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für mehrere gleichartige Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone) dar. Die Grundstücke werden dabei behandelt, als wenn sie unbebaut wären, das heißt darauf stehende Bauten bleiben unberücksichtigt. Die Bodenrichtwerte bieten somit der Öffentlichkeit einen Einblick in die Preisverhältnisse des Aschaffenburger Grundstücksmarkts und dienen als Grundlage für die Wertermittlung unter anderem von Immobilien. Sie zu ermitteln und somit Markttransparenz zu schaffen ist eine Pflichtaufgabe der Gutachterausschüsse.

 

Um die neuen Bodenrichtwerte zu bestimmen, haben die Mitglieder des Gutachterausschusses die Daten aus der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu führenden Kaufpreissammlung aus den Jahren 2022 und 2023 ausgewertet. Das gesamte Stadtgebiet besteht aus ca. 250 Bodenrichtwertzonen. Für Gemeinbedarfsflächen, wie zum Beispiel Sportanlagen oder Kindertagesstätten, werden keine Bodenrichtwerte ausgewiesen, da diese Grundstücke in der Regel nicht am Markt teilnehmen. Die Bodenrichtwerte für Flächen der Land- und Forstwirtschaft werden in der Bodenrichtwertkarte ebenfalls ausgewiesen. Diese werden auf Gemarkungsebene dargestellt. Eine parzellenscharfe Bildung von landwirtschaftlichen Bodenrichtwertzonen ist hier nicht sinnvoll, da die tatsächliche Nutzung ständig wechselt.

 

Nach der Auswertung der Veränderungen der Bodenrichtwerte wurde festgestellt, dass die Grundstückspreise in den vergangenen zwei Jahren gleich geblieben sind, die Anzahl der Kauffälle im unbebauten Grundstücksmarkt aber zurückgegangen ist. Praktisch alle Richtwerte werden aus der Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2022 unverändert gelassen. Eine Veränderung der Bodenrichtwerte konnte lediglich bei den landwirtschaftlichen Flächen, sowie im Neubaugebiet westlich Rotäckerstraße festgestellt werden.

 

Aufgrund der aktuellen Unsicherheit auf dem Immobilienmarkt geht der Gutachterausschuss davon aus, dass die Gründe für die Stagnation der Bodenrichtwerte auf dem Aschaffenburger Grundstücksmarkt wohl auf die aktuelle Zinsmarktpolitik, sowie auf die hohen Finanzierungs- und Baukosten zurückzuführen sind. Diese Entwicklung ist aktuell bundesweit zu beobachten.

 

Es besteht demnächst die Möglichkeit, im Internet kostenpflichtig über die Internetseite www.boris-bayern.de Bodenrichtwerte abzurufen.

Telefonische Bodenrichtwertauskünfte können nicht erteilt werden. Schriftliche Anträge auf eine kostenpflichtige Richtwertauskunft können per Email an: gutachterausschuss@aschaffenburg.de gestellt werden. Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten sind auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/gutachterausschuss zu finden.