Inhalt
Aus- und Weiterbildungsförderung
1. Ausbildungsförderung (BAFÖG)
Wann bekommt man BAföG?
Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht beim Besuch von:
• weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr) sowie Berufsfach-, Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende während der Ausbildung notwendig außerhalb des Elternhauses untergebracht ist.
• Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen sowie Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
• Kollegs, Berufsoberschulen und Abendgymnasien
• höhere Fachschulen und Akademien
• Hochschulen
Wer bekommt BAföG?
• Gefördert werden können Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und bestimmte Gruppen bevorrechtigter Ausländer.
• Bei Beginn der Ausbildung darf (im Regelfall) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Wie viel kann man bekommen?
• Die maximalen Förderbeträge variieren je nach Art der Ausbildung und Unterbringung. Die aktuellen Bedarfssätze können hier eingesehen werden.
• Im Schulbereich wird die Förderung voll als Zuschuss geleistet, bei Hochschulen und Akademien zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen.
• Auf den Förderbedarf sind grundsätzlich das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern anzurechnen.
Antragstellung
Die Formulare finden Sie hier sowie als online-Antrag hier.
2. Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG), das sogenannte "Meister-BAföG"
Wann bekommt man Leistungen nach dem AFBG?
• Es werden berufliche Aufstiegs- u. Weiterbildungsmaßnahmen gefördert deren Zugang eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und die auf einen öffentlich-rechtlichen oder vergleichbaren höherwertigeren Abschluss vorbereiten, der oberhalb des Niveaus einer Erstausbildung angesiedelt ist.
• Gefördert werden sowohl Maßnahmen (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt) in Vollzeit als auch berufsbegleitende Kurse sowie Fernlehrgänge.
Wer bekommt AFBG-Leistungen?
• Gefördert werden können Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und bestimmte Gruppen bevorrechtigter Ausländer.
• Der Antragsteller darf (im Regelfall) bislang noch keine Leistungen nach dem AFBG erhalten haben.
• Eine Altersgrenze besteht nicht.
Wie viel bekommt man?
• Es werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe bis maximal 15..000 € übernommen und zwar z. Zt. zu 40 % als Zuschuss und 60 % als günstig verzinstes Darlehen. Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses der bestandenen Fortbildungsprüfung können Sie den sogenannten Meister-Bonus in Höhe von z.Zt. 1.500 Euro beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
• Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich noch ein monatlicher Unterhaltsbeitrag geleistet werden. Die Bedarfssätze können hier eingesehen werden.
• Die Kosten eines Meisterstücks werden zur Hälfte (z. Zt. bis max. 2000 €) als Darlehen gefördert.
Formulare zu BAföG und Meister-BAföG
Adresse
Ausbildungsförderung; Meister-BAföG
Zimmer 222
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1327
- Telefax:
- +49 6021 330 - 683
Ausbildungsförderung
Zimmer 222- Telefon:
- +49 6021 330 - 1626