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Haushalt

Intakte Straßen, gute Infrastruktur, Schulen, Verwaltung - um Aschaffenburg lebenswert zu halten braucht die Stadt Geld. Das bekommt sie in Form von Steuern, vor allem durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Der sogenannte Hebesatz regelt, wieviel Steuern ein Gewerbetreibender oder ein Grundstückseigentümer an die Stadt zahlen muss. Diese beiden Steuern fließen zu hundert Prozent direkt in die Stadtkasse. Daneben gibt es die Gemeinschaftssteuern wie Einkommens – oder Umsatzsteuer. Von diesem Geld kommt nur ein Teil der Stadt direkt zugute. Der Rest geht an Land und Bund. Die örtlichen Aufwandssteuern schließlich kann eine Kommune selbstständig erheben. In Aschaffenburg ist das die Hundesteuer.

Die Gewerbesteuer ist in Aschaffenburg die größte Einnahmequelle. Aber sie ist abhängig von Ergebnissen der Wirtschaft. Herrscht eine Wirtschaftsflaute oder sogar eine weltweite Finanzkrise, können die Einnahmen rapide sinken. Umso wichtiger ist es, den Haushalt mit Augenmaß zu planen.

Wie aber entsteht ein Haushalt? In der Mitte eines Jahres melden alle Ämter ihren Bedarf, das heißt ihre voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahr der Stadtkämmerei. Die Stadtkämmerei entwirft einen Haushalt, stimmt ihn mit dem Oberbürgermeister ab und stellt den Entwurf Ende des Jahres dem Stadtrat vor.

Im Februar wird der Haushalt im Stadtrat beraten und verabschiedet. Dann aber muss der Haushalt noch von der Regierung genehmigt werden. Ist das passiert, wird der Haushalt öffentlich bekannt gegeben und ausgelegt. Das geschieht meistens im März. Nach der öffentlichen Auslegung tritt der Haushalt in Kraft, rückwirkend zum 1. Januar des Jahres.  

Der Haushaltsplan besteht aus drei Einzelplänen: Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt und Finanzplan, der fünf Jahre umfasst. Dazu kommen noch die Schuldenübersicht, die Rücklagenübersicht, der Stellenplan für Beamte, Angestellte und Arbeiter, die Wirtschaftspläne von Eigenbetrieben und das Investitionsprogramm

Der Vermögenshauhalt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen der Stadt verändern, d.h. den Wert von 800 Euro übersteigen. Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Einnahmen und Ausgaben der Stadt, die nicht im Vermögenshaushalt stehen.  Die Sanierung eines Gebäudes etwa fällt in den Vermögenshaushalt, die Anschaffung eines Bleistifts gehört in den Verwaltungshaushalt. Hier stehen auch die Personalkosten.  Fließt aus dem Verwaltungshaushalt viel Geld in den Vermögenshauhalt, sind die Einnahmen aus Steuern also hoch, können Investitionen angegangen oder Rücklagen gebildet werden. Sinken die Steuereinnahmen oder steigen die Kosten, muss für Investitionen Geld aus den Rücklagen entnommen werden.

Achtung: Die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Sollten Sie Probleme beim Lesen haben oder Rückfragen, dann wenden Sie sich bitte an die Stadtkämmerei, stadtkaemmerei@aschaffenburg.de
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