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Schlachthof Aschaffenburg

SCHLACHTHOF: DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Der Aschaffenburger Schlachthof war das Thema einer Sondersitzung des Stadtrats am 28. Juli 2023. Nachdem der Schlachthof nach Bekanntwerden der Missstände geschlossen worden war und die Stadt sich mit sofortiger Wirkung von den bei ihr als amtliche Tierärztinnen beschäftigten Personen getrennt hat, wurden die weiteren Schritte in der Stadtratssitzung vom 18. September 2023 festgelegt.
Der Stadtrat hat dabei beschlossen, den Pachtvertrag mit der AB Schlachthof GmbH & Co. KG. zu kündigen. Das Gelände und das Gebäude gehören der Stadt Aschaffenburg. Die Kündigung wurde zwischenzeitlich ausgesprochen. Eine Räumungsfrist bis zum 15. Oktober 2023 wurde zugestanden. Die Pächterin hat die Kündigung nicht akzeptiert. Die Stadt hat deshalb beim Landgericht Aschaffenburg Räumungsklage eingereicht. Über die Klage ist noch nicht entschieden.

Der Stadtrat hat des Weiteren nochmals bekräftigt, dass in Zukunft ein*e in Vollzeit beschäftigte*r Tierarzt oder Tierärztin die Überwachung des Schlachtbetriebes am Schlachthof sicherstellen soll. Die entsprechende Stelle ist inzwischen besetzt..
Daneben hat der Stadtrat die Gründung einer Task Force beschlossen, die zum einen die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf den bestehenden Pachtvertrag begleitet und zum anderen gemeinschaftlich mit Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Stadtverwaltung, Bauernverband, Metzgerinnung, Grünlandprojekt Spessart und den Landkreisen die Zukunftsfähigkeit eines Schlachthofes unter veränderten Rahmenbedingungen prüft.

WAS IST PASSIERT?

Die „SOKO Tierschutz“ hat mit einer verdeckten Kamera im Schlachthof gefilmt und diesen Film an die staatliche Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) und „FAKT“ weitergeleitet, aber nicht an die Stadt Aschaffenburg.

Aufgrund der Filmaufnahmen, die massive Tierschutzverstöße erkennen ließen, hat die KBLV im Juli 2023 dem privaten Betreiber des Schlachthofes die Durchführung von Schlachtungen am Schlachthof Aschaffenburg zunächst untersagt. Nachdem der Schlachthofbetreiber den Geschäftsführer, Betriebsleiter und Tierschutzbeauftragten ausgewechselt hat, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tierschutzfragen durch externe Sachverständige zusätzlich geschult hat und diverse Änderungen in den Betriebsabläufen und den technischen Einrichtungen vorgenommen hat, hat die KBLV die Schlachtung von Schweinen ab dem 11.9.2023 wieder zugelassen. Auch die Schlachtung von Rindern ist zwischenzeitlich wieder zugelassen. Lediglich die Schlachtung von Muttersauen ist noch untersagt.

FILMMATERIAL

Polizei und Staatsanwaltschaft werten das zur Verfügung stehende Videomaterial aus. Auf Anfrage der Stadt bei den ermittelnden Behörden wurde mitgeteilt, dass das „SOKO-Material“ rechtlichen Gründen nicht an die Stadt weitergegeben werden kann.
Laut einer Presseveröffentlichung vom 12.9.2023 geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Auswertung des Bildmaterials noch etwa bis Mitte 2024 dauern wird.

STELLUNGNAHME DER STADT ASCHAFFENBURG

Die Stadt Aschaffenburg ist entsetzt und verurteilt in aller Schärfe jegliche Verstöße gegen den Tierschutz wie sie in der Sendung des Magazins „FAKT“ gezeigt wurden. Dem Oberbürgermeister Jürgen Herzing, der Stadtverwaltung und dem Stadtrat ist es ein großes Anliegen, die erhobenen Vorwürfe restlos aufzuklären und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft, die den Tatbestand der Tierrechtsverletzung ermittelt, und die Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) in Kulmbach, die die von der „SOKO Tierschutz“ gezeigten Vorwürfe analysiert, werden durch die Stadt in jeder Hinsicht unterstützt.

WIE WIRD IM SCHLACHTHOF KONTROLLIERT?

Nach EU-Recht muss sich der Schlachthof grundsätzlich selbst überwachen. Dafür gibt es im Schlachthof einen Tierschutzbeauftragten. Daneben muss bei jeder Schlachtung ein amtlicher Tierarzt anwesend sein. Diese müssen die Tiere von der Anlieferung bis zur Schlachtung stichprobenartig überwachen. Tierrechtsverstöße müssen sie an die KBLV melden. Die Kündigung des Pachtvertrages ändert nichts daran, dass die Stadt weiterhin die Funktion des amtlichen Tierarztes sicherzustellen hat.

Die Veterinäre des Landratsamts haben mit der Schlachtung nichts zu tun.

WEM GEHÖRT DER SCHLACHTHOF?

Das Gebäude des Schlachthofs gehört der Stadt Aschaffenburg und ist verpachtet an die AB Schlachthof GmbH & Co. KG. Diese ist Arbeitgeber der Schlachthof-Mitarbeiter*innen. Die amtlichen Tierärzt*innen sind dem gegenüber bei der Stadt Aschaffenburg angestellt.