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Einsichtnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Aschaffenburg für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 aufgestellt. Diese Vorschlagsliste hängt in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 02.05.2023 während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 6:30 Uhr bis 19:00 Uhr und Freitag von 6:30 Uhr bis 13:30 Uhr im Schaukasten im Eingangsbereich des Rathauses (Erdgeschoss), Dalbergstraße 15, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll (im Rathaus, Büro des Oberbürgermeisters, 3. Stock, Zimmer 306, Dalbergstr. 15) mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG (Nr. 3 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 34, 35 GVG (Nrn. 4, 5.1 bis 5.6 der Schöffenbekanntmachung) nicht aufgenommen werden sollten.
Die Vorschlagsliste samt evtl. eingeganger Einsprüche wird schließlich an das Amtsgericht Aschaffenburg weitergeleitet. Dort tritt ein unabhängiger Schöffenwahlausschuss bestehend aus einem Richter am Amtsgericht als Vorsitzender, dem Landrat Dr. Alexander Legler oder einer/m von ihm beauftragten Bediensteten als verbeamtete Person sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zusammen. Dieser Schöffenwahlausschuss wählt letztlich aus der Gesamtheit aller Vorschlagslisten der Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk Aschaffenburg die benötigte Anzahl an Schöffen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Gemeinden i.d.R. mehr Personen in die Vorschlagslisten aufnehmen müssen, als letztlich für das Schöffenamt gewählt werden. Dies hat zur Folge, dass im Jahr 2018 z.B. nur 52 Personen als Erwachsenen-Schöffen gewählt wurden, die von der Stadt Aschaffenburg vorgeschlagen wurden.
Sollten Sie bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von Ihrer Wahl zum Schöffen oder zur Schöffin erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie nicht gewählt wurden.
Die Stadt Aschaffenburg bedankt sich bei allen Bewerberinnen und Bewerbern für das rege Interesse an diesem wichtigen Ehrenamt!
Weiterführende Informationen finden Sie z.B. hier:
- Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern"
- Schöffenbekanntmachung
- Jugendschöffenbekanntmachung
- https://schoeffenwahl2023.de/
- https://www.schoeffenwahl.de/interessenten/
- https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
- https://schoeffen-bayern.de/