Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Aktuelles, Wahlen, Bundestagswahl 2025,

Inhalt

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen postalisch nicht erhalten haben, müssen Sie beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg bis spätestens zum 22.02.2025 bis 12 Uhr vorsprechen um Ersatzunterlagen zu erhalten. 

Danach können keine Ersatzunterlagen mehr ausgestellt werden. 

Das Wahlamt befindet sich im Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg.
Telefon: 06021 330 555

 

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27.12.2024 als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgesetzt.

Wahlteilnahme
  • Informationen in Leichter Sprache finden hier

  • Wer ist Wahlberechtigt?

    Wahlberechtigung nach § 12 Abs. 1 BWG 

    Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger dürfen an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

     

    In einem Wahllokal der Stadt Aschaffenburg oder per Briefwahl bei der Stadt Aschaffenburg dürfen nur Personen wählen, die:

    • in dem Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind,
    • seit mindestens drei Monaten in der Stadt Aschaffenburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • Deutsche die im Ausland leben und Ihren letzten Wohnsitz in Aschaffenburg hatten (siehe hierzu Auslandsdeutsche).

     

    Sie sind neu nach Aschaffenburg gezogen und möchten bei der Stadt Aschaffenburg wählen und nicht an Ihrem alten Wohnsitz?

    In diesem Fall müssen bis zum 02.02.2025 einen Antrag hierzu stellen. Melden Sie sich am besten per Mail im Wahlamt. 

  • WAHLORT / STIMMBEZIRKE UND WAHLLOKALE der Stadt Aschaffenburg

    In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    Sie können auch im Straßenverzeichnis (PDF / ca. 439 KB) oder im Stimmbezirksverzeichnis (PDF / ca. 422 KB) nachschauen.

    Wahllokale auf der Landkarte ansehen: Karte der Wahllokale

    Die Wahllokale der Bundestagswahl 2025 sind die gleichen wie zur Europawahl 2024.

    Aufgrund von Bauarbeiten wurden für die Bundestagswahl am 23.02.2025 folgende Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren vorgenommen:

    Die Wahllokale Nrn. 15 und 16 der Schönbergschule sind in der Schillerschule untergebracht. 
    Das Wahllokal Nr. 10 der Grünewaldschule ist in der städtischen Musikschule untergebracht. 

    WAHLBENACHRICHTIGUNG

    Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbriefnicht wie in den Vorjahren eine Wahlbenachrichtigungskarte.

    Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

  • Briefwahl

    BITTE BERÜCKSICHTIGEN SIE:
    DIE POSTZUSTELLUNG KANN AB VERSAND BIS ZU SECHS WERKTAGE DAUERN.


    Sie haben folgende Möglichkeiten um die Briefwahlunterlagen anzufordern:

    • QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
       
    • per Online-Formular (ab 13.01.2025 bis zum 18.02.2025, 12 Uhr)
      Hierfür benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
      Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden.
       
    •   schriftlich"Antrag Briefwahl" - Mustervordruck - Antrag für Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen (PDF / 140 KB)
      - mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken),
      - per Fax – 06021 / 330 626,
      - per E-Mail – wahlamt@aschaffenburg.de
      Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
       
    • persönlich vor Ort
      (Sitzungssaalgebäude, Erdgeschoss, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg)
      Öffnungszeiten: voraussichtlich ab dem 10.02.2025
      8 bis 16:00 Uhr - Montag und Mittwoch           
      8 bis 17:30 Uhr - Dienstag und Donnerstag    
      8 bis 13:00 Uhr - Freitag                                 
      (am Freitag, den 21.02.2025 bis 15:00 Uhr - allerletzte Möglichkeit!)

    Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht, eine Generalvollmacht (von einem Notar beglaubigt) oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

    Alle Wahlbriefe müssen bis zum 23. Februar 2025, bis 18 Uhr

    • beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg oder
    • im Briefkasten am Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg

    eingegangen sein.

    Wie funktioniert die Briefwahl? Schauen Sie einfach rein!!

Bekanntmachungen
Kontakte