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Kommunalwahlen 2020
Am Sonntag, den 15. März 2020, findet die Wahl von 44 Stadtratsmitgliedern und der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters statt.
Stichwahl Oberbürgermeister/-in --> weiter
Ergebnisse der Stadts- und der Oberbürgermeister/-inwahl
Bekanntmachungen für Parteien und Wählergruppierungen
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlagsträgern (PDF / ca. 2.000 KB) (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungsunterschriften (PDF / ca. 400 KB) (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung Wahlausschusssitzung (PDF / ca. 100 KB) (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge Stadtrat (PDF / ca. 100 KB) (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung über die eingereichten Wahlvorschläge Oberbürgermeisterwahl (PDF / ca. 100 KB) (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge Stadtrat (PDF / ca. 50 KB) (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge Oberbürgermeisterwahl (PDF / ca. 10 KB) (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses - Oberbürgermeisterwahl (PDF) (barrierefrei)
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses - Teil 1 & 2 - Stadtratswahl (PDF) (barrierefrei)
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses - Oberbürgermeisterwahl - Stichwahl (PDF) (barrierefrei)
Informationen für Wahlberechtigte Personen
Informationen in Leichter Sprache
- Broschüre Einfach verstehen! <- Hier klicken
Die Kommunal-Wahl in Bayern am 15. März 2020 - Erklärvideo in Gebärdensprache: externer Youtube Link <- Hier klicken
Wer ist wahlberechtigt? Voraussetzungen
Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen an der Oberbürgermeisterwahl und an der Stadtratswahl teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben,
- in dem Wählerverzeichnis der Stadt Aschaffenburg eingetragen sind,
- seit mindestens zwei Monaten in der Stadt Aschaffenburg eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zu Kommunalwahlen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern
Wahlort / Stimmbezirke und Wahllokale
In welchem Wahllokale Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch im Straßenverzeichnis (PDF / 660 KB) oder im Stimmbezirksverzeichnis (PDF / 643 KB) nachschauen.
Wahlbenachrichtigung
Der Versand beginnt ab dem 10. Februar 2020.
Ab dieser Wahl erhalten Sie einen Wahlbenachrichtigungsbrief, nicht wie in den Vorjahren eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer bis zum 23. Februar 2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Bekanntmachungen
- Recht auf Widerspruch personenbezogener Daten an Wahlverschlagsträger (PDF | 121 KB)
- Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (PDF | 42 KB)
- Barrierefreie Wahllokale (PDF | 267 KB)
- Beschränkungen der Wahlwerbung (PDF | 113 KB)
- Wahlbekanntmachung (PDF | 52 KB)
- Musterstimmzettel Oberbürgermeisterwahl (PDF | 166 KB)
- Musterstimmzettel Stadtratswahl (PDF | 263 KB)
- Oberbürgermeisterwahl - V7 - Zusammenstellung des Ergebnisses (PDF | 64 KB)
- Stadtratswahl - V7 - Zusammenstellung des Ergebnisses (PDF | 1 MB)
Briefwahl
Bitte berücksichtigen Sie:
Die Postzustellung kann ab Versand bis zu sechs Werktage dauern.
- per Online-Formular (ab 10. Februar 2020 bis zum 10. März 2020, 23:59 Uhr)
Hierfür benötigen Sie die Wählerverzeichnisnummer, diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden.
- schriftlich: "Antrag Briefwahl" - Mustervordruck - Antrag für Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen (PDF / 140 KB)
- mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken),
- per Fax – 06021 / 330 626,
- per E-Mail – wahlamt@aschaffenburg.de
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
- persönlich vor Ort
(Sitzungssaalgebäude, Erdgeschoss, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg)
Öffnungszeiten: voraussichtlich ab dem 16.02.2020
Mo., Di., Mi. 8 bis 16 Uhr
Donnerstags 8 bis 19 Uhr
Freitags 8 bis 13 Uhr (am 13.03.2020 bis 15 Uhr - allerletzte Möglichkeit!)
Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht, eine Generalvollmacht (von einem Notar beglaubigt) oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Alle Wahlbriefe müssen bis zum 15. März 2020, 18 Uhr
- beim Wahlamt der Stadt Aschaffenburg oder
- im Briefkasten am Rathaus, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg
eingegangen sein.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Wahlamt
Herr Alexei Baum
Zimmer 145
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1533
- Telefax:
- +49 6021 330 - 626
- Email:
- wahlamt@aschaffenburg.de
Stadt Aschaffenburg
Wahlen
Zimmer Großer Sitzungssaal
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1220
- Telefax:
- +49 6021 330 - 626
- Email:
- wahlamt@aschaffenburg.de
Wahlsachbearbeiter - Organisation und Recht
Briefwahlschalter - Wahlamt im großen Sitzungssaal
Der Briefwahlschalter im Sitzungssaalgebäude (Fragen zur Briefwahl) ist unter der Telefonnummer +49 6021 330 1220 zu erreichen.
Rückfragen zu der Wahlhelfereinteilung: +49 6021 330 1441
Am Wahlsonntag ist das Wahlamt unter der Nummer +49 6021 330 555 erreichbar.