Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes ist auf kommunaler Ebene ein wesentlicher Garant der psychosozialen Grundversorgung für Familien, Kinder und Jugendliche.

In diesem Fachdienst sind ausschließlich pädagogische Mitarbeiter/innen – in der Regel Sozialpädagogen und Sozialarbeiter – tätig. Sie betreuen jeweils einen bestimmten Stadtbezirk/Stadtteil. Ihre Beratung , Unterstützung und Hilfevermittlung orientiert sich an der Lebenswelt der Klienten und zielt vorrangig darauf ab, durch individuelle Hilfestellung die psychische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern.

Zu den Kernaufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes zählen insbesondere:

  • Schutz für Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung sowie körperlicher, sexueller und seelischer Misshandlung

  • allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts

  • Vermittlung geeigneter ambulanter und stationärer Hilfen

  • Vermittlung von Hilfen für junge Volljährige

  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht

Der Allgemeine Soziale Dienst übernimmt daneben die Erstberatung bei einer Vielzahl individueller Notlagen und vermittelt bei Bedarf an entsprechende Fachdienste, Beratungseinrichtungen, Fachärzte usw. mit dem Ziel, passgenaue und frühzeitige Unterstützung im sozialen Netzwerk sicherzustellen.