Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Kurzbeschreibung
Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.
Beschreibung
Gültigkeit:
- Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide sind nur für eine begrenzte Zeit gültig.
Verlängerung möglich, wenn:
- Das genehmigte Bauvorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren begonnen wurde.
- Innerhalb von 4 Jahren nach Erhalt eines Vorbescheids keine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben erteilt wurde.
Dauer der Verlängerung:
- Bis zu 4 Jahre pro Verlängerung.
- Mehrere Verlängerungen sind möglich.
Voraussetzungen
Die Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids wird nach den gleichen Anforderungen geprüft wie die erste Erteilung.
Das bedeutet:
- Das Vorhaben muss zum Zeitpunkt der Entscheidung noch genehmigungspflichtig sein.
- Es muss den aktuellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Falls sich die Rechtslage nach der ursprünglichen Genehmigung oder dem Vorbescheid ändert, gilt bei der Verlängerung die neue Rechtslage.
Verfahrensablauf
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder des Vorbescheids
Schriftliche Einreichung
- Schriftlichen Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.
- Eine mündliche Antragstellung ist nicht möglich.
- Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und teilt das Ergebnis mit.
- Falls die Behörde erst nach Ablauf der Geltungsdauer entscheidet, wird die Genehmigung, Teilbaugenehmigung oder der Vorbescheid vorübergehend unwirksam und tritt erst nach einer positiven Entscheidung wieder in Kraft.
- Nicht überall in Bayern möglich – je nach Standort wird ein Link zum Online-Verfahren angezeigt.
- Falls verfügbar, kann der Antrag online über den Online-Assistenten eingereicht werden.
- Anlagen als PDF hochladen.
- Authentifizierung über „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ statt Unterschrift.
Hinweise
Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig, wenn absehbar ist, dass die Geltungsdauer nicht ausreicht.
Fristen
Ihre Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder Sie die Bauausführung für 4 Jahre unterbrochen haben. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.
Ihr Vorbescheid gilt für 4 Jahre. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens und der aktuellen Auslastung der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
Sie können die Verlängerung einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Art. 69 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung - Art. 71 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Vorbescheid - Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)
Rechtsbehelf
Gegen eine Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung können Sie Klage zum Verwaltungsgericht erheben.
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