Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Kurzbeschreibung

Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

Beschreibung

Verlängerung von Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheiden

Gültigkeit:

  • Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide sind nur für eine begrenzte Zeit gültig.

Verlängerung möglich, wenn:

  • Das genehmigte Bauvorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren begonnen wurde.
  • Innerhalb von 4 Jahren nach Erhalt eines Vorbescheids keine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben erteilt wurde.

Dauer der Verlängerung:

  • Bis zu 4 Jahre pro Verlängerung.
  • Mehrere Verlängerungen sind möglich.

Voraussetzungen

Die Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids wird nach den gleichen Anforderungen geprüft wie die erste Erteilung.

Das bedeutet:

  • Das Vorhaben muss zum Zeitpunkt der Entscheidung noch genehmigungspflichtig sein.
  • Es muss den aktuellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Falls sich die Rechtslage nach der ursprünglichen Genehmigung oder dem Vorbescheid ändert, gilt bei der Verlängerung die neue Rechtslage.

Verfahrensablauf

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder des Vorbescheids

Schriftliche Einreichung

  • Schriftlichen Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.
  • Eine mündliche Antragstellung ist nicht möglich.
  • Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und teilt das Ergebnis mit.
  • Falls die Behörde erst nach Ablauf der Geltungsdauer entscheidet, wird die Genehmigung, Teilbaugenehmigung oder der Vorbescheid vorübergehend unwirksam und tritt erst nach einer positiven Entscheidung wieder in Kraft.
Digitale Einreichung
  • Nicht überall in Bayern möglich – je nach Standort wird ein Link zum Online-Verfahren angezeigt.
  • Falls verfügbar, kann der Antrag online über den Online-Assistenten eingereicht werden.
  • Anlagen als PDF hochladen.
  • Authentifizierung über „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ statt Unterschrift.

Hinweise

Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig, wenn absehbar ist, dass die Geltungsdauer nicht ausreicht.

Fristen

Ihre Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder Sie die Bauausführung für 4 Jahre unterbrochen haben. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Ihr Vorbescheid gilt für 4 Jahre. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens und der aktuellen Auslastung der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.

Online-Verfahren

Kosten

Für die Verlängerung müssen Sie eine Gebühr zwischen 40 und 10.000 EUR zahlen, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Gegen eine Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung können Sie Klage zum Verwaltungsgericht erheben.

Verwandte Themen