Betreuungswesen

Betreuungswesen

Die Betreuungsstelle berät Betroffene oder Angehörige zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsrecht bzw. Betreuungsverfahren und unterstützt nach Einführung einer Betreuung den gesetzlichen Betreuer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Aufgrund von Außenterminen und Notfällen sind wir nicht immer direkt für Sie erreichbar.

Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Ihr Anliegen nehmen können.

Berufliche Betreuerin/beruflicher Betreuer; Beantragung der Registrierung

Beschreibung

Wer berufliche Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsstelle (Stammbehörde) registrieren lassen.

Die zuständige Behörde ist die Betreuungsstelle, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des beruflichen Betreuers befindet oder errichtet werden soll. Ist ein Sitz des beruflichen Betreuers nicht vorhanden und soll ein solcher auch nicht errichtet werden, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des beruflichen Betreuers.

Je nachdem, welchen Studien- oder Berufsabschluss Sie besitzen, gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf das Registrierungsverfahren und den Sachkundenachweis.

Weiterführende Informationen über das Berufsbild der Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer

Allgemeine Informationen:

Aufgaben und Pflichten eines /r Betreuers/-in:

Vergütung:

Berufsverbände:

Büroorganisation:

Sehr empfehlenswert ist die Nutzung geeigneter Software für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Es gibt verschiedene Angebote, die zum Teil in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem Berufsverband vergünstigte Konditionen anbieten: PLESOFT, BUTLER, BDB at work, BT Professionell sowie Karedo, für Apple User gibt es das Programm: https://kbetreuungsmanager.knetsoft.de/ (Aufzählung ist nicht vollständig).

Sachkundeanbieter:


Vorausssetzungen

Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines Eignungsgesprächs geprüft. Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt durch die Vorlage bestimmter Unterlagen und Erklärungen.

Ausreichende Sachkunde
Eine berufliche Betreuerin oder ein beruflicher Betreuer muss in der Lage sein, die betreute Person in allen vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen rechtlich zu vertreten. Daher sind umfangreiche Sachkundenachweise auf u.a. folgenden Gebieten erforderlich:

  • Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
  • Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
  • Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

Der Nachweis der Sachkunde kann erfolgen durch:

  • Vorlage eines Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs oder eines anerkannten Sachkundelehrgangs,
  • Zeugnisse oder sonstige Leistungsnachweise über nicht anerkannte Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgänge, wenn diese den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse ganz oder teilweise belegen (bei einem nur teilweisen Nachweis müssen die Kenntnisse im Übrigen durch Absolvierung eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs oder eines anerkannten Sachkundelehrgangs nachgewiesen werden),
  • Nachweis der Befähigung zum Richteramt oder des erfolgreichen Abschlusses eines Studiums der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit oder
  • Im Einzelfall: anderweitiger Nachweis, soweit die nachgewiesenen Kenntnisse nach Inhalt und Umfang den Anforderungen eines anerkannten Sachkundelehrgangs entsprechen.

Verfahrensablauf

Achtung: Bitte melden Sie sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde zur Vereinbarung eines verbindlichen Informationsgespräches, bevor Sie einen Antrag auf Registrierung stellen. Dieses Gespräch dient der Klärung Ihrer Fragen und Überprüfung Ihrer persönlichen Eignung. Zudem wird erörtert, in welchen Bereichen Sie ggf. noch Sachkunde erwerben müssen.

Das Registrierungsverfahren beginnt erst bei Vorliegen der vollständigen Sachkunde mit dem Antrag, der bei der örtlich zuständigen Stammbehörde zu stellen ist. Mit dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen beizubringen. Im Rahmen eines Eignungsgesprächs wird die persönliche Eignung überprüft.

Hinweise

Auch nach erfolgter Registrierung bestehen gegenüber der Stammbehörde noch Mitteilungs- und Berichtspflichten:

  • Alle sechs Monate müssen Änderungen im Bestand der geführten Betreuungen (unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen und der zuständigen Gerichte) mitgeteilt werden.
  • Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können, müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Änderungen des zeitlichen Gesamtumfangs, der Organisationsstruktur und ein Wechsel des Sitzes oder des Wohnsitzes müssen ebenfalls mitgeteilt werden.
  • Alle drei Jahre müssen ein aktuelles Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis sowie eine Erklärung darüber, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, übersandt werden.
  • Sofern auf Grundlage des § 8 Abs. 3 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) ein Feststellungsverfahren bzgl. der anzuwendenden Vergütungstabelle durchgeführt worden ist, ist dies ebenfalls unaufgefordert mitzuteilen. Verstöße können zu einem Widerruf der Registrierung führen.
  • Berufliche Betreuerinnen und Betreuer müssen in eigener Verantwortung an berufsbezogenen Fortbildungen teilnehmen und der Stammbehörde einen Nachweis vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen folgende Unterlagen vorlegen:

Unterlagen für das Informationsgespräch:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs
  • Arbeitszeugnisse
  • Nachweise über absolvierte Fortbildungen o.ä. mit Sachkundecharakter

Nach Abschluss der Sachkundekurse stellen Sie den Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer und reichen ihn mit folgenden Unterlagen ein:

  • Behörden-Führungszeugnis (Belegart O, kostenpflichtig)
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (kostenpflichtig)
  • Erklärung über Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren
  • Erklärung über frühere Registrierungsverfahren
  • Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs oder anderweitige Nachweise
  • Erklärung zum zeitlichen Umfang und der Organisationsstruktur der Tätigkeit
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

Kosten

Für die Registrierung wird eine Gebühr von 200 EUR erhoben.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich

Stadt Aschaffenburg, Stand Juli 2026

Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer*innen

Informationen für Bewerber*innen und Interessierte

Eine gesetzliche Betreuung ist ein komplexes und vielseitiges Ehrenamt, das sowohl organisatorisches Geschick als auch Einfühlungsvermögen bedarf. Hier finden Sie Informationen rund um die ehrenamtliche Betreuung zum Recherchieren und Stöbern.

Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren, um Voraussetzungen, Einstiegsmöglichkeiten und weitere Fragen zu besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen

  • BGB § 1821 Abs. 1: Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
  • BGB § 1821 Abs. 2: Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann.

Schauen Sie sich dazu gerne die ausführlichen Informationen des bayerischen Justizministeriums an. Hier werden die Voraussetzungen, Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten von ehrenamtlichen Betreuer*innen gut und verständlich erklärt. Der Ausbildungsfilm gibt einen anschaulichen Einblick in den Alltag eines ehrenamtlichen Betreuers:

https://www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung/

Bewerbungsverfahren

Formale Voraussetzungen

Eine ehrenamtliche Betreuung kann nur die Person führen, bei der weder Straf- noch Insolvenzverfahren anhängig sind. Sie sind daher verpflichtet folgende Dokumente vorzulegen:

  • eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Videoanleitung)
  • ein Behördenführungszeugnis

Besondere Fachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht erforderlich und können in den Fortbildungsangeboten vom Betreuungsverein (s. Punkt 2 wichtige Ansprechpartner) erworben werden. Genaueres erfahren Sie im persönlichen Kontakt mit Betreuungsstelle bzw. Betreuungsverein.

Informationen für bereits bestellte ehrenamtliche Betreuer*innen

Sie führen bereits ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung und möchten sich über Angebote informieren? Hier finden Sie Informationen zu Veranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer, wichtige Ansprechpartner, sowie Hilfsmittel zu Beginn einer Betreuung. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an!

Starterpaket für ehrenamtliche Betreuer*innen

  • Erste Schritte in der Betreuung (Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Allgemein)
  • Betreuungsmappe
  • Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz beinhaltet Informationen zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge.
  • Der Betreuungsverein bietet eine Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer*innen an mit vielen hilfreichen Checklisten und Mustervorlagen. Diese können Sie beim Betreuungsverein erwerben.
  • Der Walhalla-Verlag bietet eine kostenlose, digitale Vorlagemappe mit 80 Musteranträgen, Musterschreiben und Checklisten als Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer an. Den Aktivierungscode erhalten Sie von der Betreuungsstelle oder dem Betreuungsverein.

Weitere hilfreiche Links:


Gesetzliche Betreuungen

Für Erwachsene ab 18 Jahren, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, kann vom Amtsgericht –Betreuungsgericht – ein Betreuer bestellt werden.

Die gesetzliche Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für den Betroffenen dar, welche in verschiedene Bereiche gegliedert ist, wie z.B. Vertretung bei Behörden, Gesundheitsfürsorge und bei Bedarf Regelung der finanziellen Angelegenheiten.

Die Betreuungsstelle der Stadt Aschaffenburg ist häufig am Betreuungsverfahren beteiligt und berichtet über das soziale Umfeld des Betroffenen und spricht Empfehlungen an das Gericht aus.

Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

Vorsorgevollmachten & Betreuungsverfügung

Ein weiterer Schwerpunkt der Betreuungsstelle ist die Beratung zur

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Jeder kann in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen. Die Vorsorgevollmacht bietet die Möglichkeit, einer vertrauenswürdigen Person - etwa einem Kind oder dem Ehepartner - die Wahrnehmung einzelner oder aller persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass das Gericht eine gesetzliche Betreuung bestellen muss.

Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Betreuungsverfügung. Diese berechtigt nicht zu Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass - weil keine Vollmacht erteilt wurde - ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss.