Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Sie können eine Anfrage bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde schriftlich, telefonisch oder online stellen. Die Kontaktdaten finden Sie im BayernPortal oder auf der Webseite der jeweiligen Behörde.
Fristen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
- Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 17.03.2026
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Häufig genutzte Dienste im Überblick
- Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde, Onlineantrag
- Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs, Onlineantrag
- Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
- Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags
- Schulden; Beratung