Ehrenamtliche Vormundschaften; Koordinierung, Vermittlung, Beratung und Begleitung
Kurzbeschreibung
Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften informiert, berät und begleitet Menschen, die sich als ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder oder, je nach Einzelfall, Pflegerinnen und Pfleger engagieren möchten. Sie unterstützt bei der Vorbereitung auf die Aufgabe und steht während der Ausübung der Vormundschaft oder Pflegschaft als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Beschreibung
Können Kinder und Jugendliche nicht durch eine sorgeberechtigte Person rechtlich vertreten werden, kann das Familiengericht eine Vormundschaft oder Pflegschaft anordnen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Eltern verstorben sind, die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen wurde oder aus anderen Gründen keine sorgeberechtigte Person vorhanden ist.
Eine Vormundschaft umfasst grundsätzlich die gesamte elterliche Sorge und damit auch die gesetzliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen. Eine Pflegschaft wird eingerichtet, wenn nur Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen wurden und nur bestimmte Aufgaben rechtlich geregelt und wahrgenommen werden müssen.
Neben dem Jugendamt oder einem beruflich tätigen Vormund können auch geeignete ehrenamtliche Einzelpersonen zur Vormundin oder zum Vormund bestellt werden. Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine persönliche und kontinuierliche Begleitung durch eine engagierte Bezugsperson.
Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften ist beim Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist es, geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu gewinnen, sie auf ihre Tätigkeit vorzubereiten und während der gesamten Dauer der Vormundschaft oder Pflegschaft fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Die Koordinierungsstelle schafft Angebote zur Schulung und für den Austausch zwischen den Ehrenamtlichen.
Die Koordinierungsstelle unterstützt das Jugendamt bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgabe, dem Familiengericht geeignete Personen als Vormund oder Pfleger vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Bestellung trifft ausschließlich das Familiengericht. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung einer Vormundschaft besteht nicht.
Voraussetzungen
Die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft kommt grundsätzlich für volljährige Personen in Betracht, die
- bereit sind, langfristig Verantwortung für ein Kind oder einen Jugendlichen zu übernehmen und dessen Interessen zu vertreten,
- zuverlässig, empathisch und wertschätzend sind,
- ausreichend Zeit für die Wahrnehmung der Aufgabe mitbringen,
- offen gegenüber unterschiedlichen Lebensrealitäten und kulturellen Hintergründen sind
- sowie zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Familiengericht und weiteren Beteiligten bereit sind.
Eine spezielle Ausbildung oder juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wichtig ist die Bereitschaft, sich auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten und die Unterstützungs- und Schulungsangebote der Koordinierungsstelle wahrzunehmen.
Vor einer möglichen Bestellung wird geprüft, ob eine Person für die konkrete Vormundschaft oder Pflegschaft geeignet ist. Maßgeblich sind dabei insbesondere das Wohl des Kindes oder Jugendlichen sowie die persönlichen Umstände des Einzelfalls.
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich für eine ehrenamtliche Vormundschaft interessieren oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle.
Wir informieren Sie über die Aufgaben und Voraussetzungen und klären gemeinsam mit Ihnen, ob dieses Ehrenamt für Sie in Betracht kommt.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Koordinierungsstelle informiert Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme über das weitere Vorgehen und die benötigten Unterlagen.
Kosten
Die Beratung durch die Koordinierungsstelle ist kostenfrei.
Weiterführende Links
Weitere Informationen
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