Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung

Kurzbeschreibung

In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.

Beschreibung

Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.

Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.

Beispiele:

  • Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
  • Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
  • Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
  • Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Zuschussantrag bei Inkontinenz
    Da ein durch Inkontinenz bedingter vermehrter Restmüllanfall durch Windeln usw. aufgrund der Verwiegung zu einer erhöhten Müllgebühr führen kann, hat der Stadtrat beschlossen, inkontinenten Personen unter bestimmten Voraussetzungen, einen freiwilligen Zuschuss zu gewähren. Sie können den Antrag online übermitteln.
  • Zuschussantrag für Mehrwegwindeln
    Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein von der Stadt Aschaffenburg belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr erneut ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschussantrag ist spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen. Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,00 €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.
  • Antragsformular zum Förderprogramm Gebäudebegrünung
    Eigentümer*innen von privat oder gewerblich genutzten Immobilien können mithelfen, das Stadtklima zu verbessern und das städtische Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung in Anspruch nehmen.
  • Auszahlungsantrag Förderprogramm Gebäudebegrünung
    Mit dem Auszahlungsantrag wird die Auszahlung der bewilligten Fördermittel für Maßnahmen zur Gebäudebegrünung beantragt. Der Antrag enthält Nachweise über die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts sowie die zugehörigen Ausgabenbelege.

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Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.10.2025