Wasserversorgung; Sicherstellung

Kurzbeschreibung

Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.

Beschreibung

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg):
  • Stadtwerke-Karte bestellen (Stadtwerke Aschaffenburg)
    Die kostenlose Stadtwerke-Karte gibt es für alle Kunden der Stadtwerke Aschaffenburg. Nutzen Sie Ihre Stadtwerke-Karte als Wertkarte an allen Akzeptanzstellen und erhalten Sie Rabatte bei teilnehmenden Partnern. Als Energiekunde der AVG erhalten Sie Cashback Vorteile, d.h. eine Gutschrift auf die Stadtwerke-Karte. Alle Infos unter www.stwab.de/stadtwerke-karte.
  • Tarif bestellen/wechseln (Stadtwerke Aschaffenburg)
    Sie möchten einen neuen Strom- oder Gas-Vertrag abschließen? Oder Sie haben bereits bestehende Verträge bei der AVG und möchten Ihren Tarif wechseln z.B. weil es in der Familie Zuwachs gab und sie mit mehr Verbrauch rechnen oder wollen einfach einmal schauen ob Sie den „passenden Tarif“ haben? Dann sind Sie hier richtig!
  • Umzug / Wohnort melden (Stadtwerke Aschaffenburg)
    Sie haben sich für eine räumliche Veränderung entschieden! Mit dem Kundenportal der AVG können Sie die Ab- und Ummeldung Ihrer Energie- und Wasser-Verträge bequem von zu Hause aus erledigen ohne dass Sie sich an bestimmte Zeiten richten müssen. Für Neuabschlüsse ohne vorherige Belieferung durch die AVG. z.B. bei Zuzügen in unser Netzgebiet benutzen Sie bitte unseren Tarifrechner.
  • Online-Abschlagsänderung (Stadtwerke Aschaffenburg)
    Ändern Sie Ihren Abschlag.
  • Online-Vertragsverwaltung (Stadtwerke Aschaffenburg)
    Verträge zuordnen und Cashback-Vorteile aktivieren sowie Kundennummer und Verträge verwalten.
  • Guthaben einlösen (Stadtwerke Aschaffenburg)
    Erhöhen Sie Ihr Guthaben auf der Stadtwerke-Karte durch das Einlösen von Gutscheinen. Geben Sie hier den Freischaltcode ein, den Sie über einen Gutschein erhalten haben.
  • Meldung verlorene oder beschädigte Stadtwerke Karte (Stadtwerke Aschaffenburg)
    Melden Sie uns hier die Nummer der Stadtwerke-Karte, die verloren ist oder die beschädigt wurde. Im Anschluß daran sperren wir diese Karte. Ihr Guthaben auf der gemeldeten Stadtwerke-Karte wird von uns auf eine neue Stadtwerke-Karte umgebucht. Ihre neue Stadtwerke-Karte senden wir in einigen Tagen per Post zu. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.
  • Zählerstand melden (Stadtwerke Aschaffenburg)

    Hier können Sie uns jederzeit Zählerstände für Ihre Zähler mitteilen. Nach Prüfung auf Plausibilität werden die Zählerstände von uns für Ihre Abrechnung übernommen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 07.01.2026