Terminvereinbarung

Viele Angelegenheiten können Sie über die Online-Dienste der Stadt Aschaffenburg direkt ohne Termin erledigen. Sie müssen dafür nicht persönlich erscheinen.

Ihr Anliegen lässt sich nicht digital erledigen oder Sie möchten Ihr Anliegen im persönlichen Kontakt klären? Ohne Termin ist keine Bearbeitung Ihres Anliegens möglich.

Bitte nutzen Sie, wenn möglich, die Online-Terminvereinbarung des Bürgerbüros und die Online-Terminvereinbarung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts.

Im Erdgeschoss des Rathauses befinden sich zur Terminbuchung beim Bürgerbüro auch zwei Terminals. Durch den Standort eines Terminals im Eingangsbereich des Rathauses können Termine unabhängig von den Öffnungszeiten des Bürgerbüros gebucht werden. Ob das Bürgerbüro für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie bei der städtischen Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06021/330-0 erfragen.

Telefonischen Kontakt können Sie ab 8.00 Uhr aufnehmen.Termine im Rathaus sind ab 07:30 Uhr möglich. E-Mails an buergerbuero@aschaffenburg.de werden so schnell wie möglich beantwortet.

Allgemeine Servicezeiten

Die Ämter und Dienststellen sind per Telefon oder E-Mail zu den allgemeinen Servicezeiten erreichbar:

montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr

Sie können Ihr Anliegen auch allgemein, per E-Mail (buero-ob@aschaffenburg.de) oder auf dem Postweg (Stadt Aschaffenburg – Büro des Oberbürgermeisters, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg) schicken.

Sie können Ihr Anliegen auch über das sichere Kontaktformular der Stadt Aschaffenburg einreichen.

Wichtige Telefonnummern:

Bürgerservicebüro (Einwohnermelde- und Passamt, KFZ-Zulassungsstelle, Bewohnerparkausweise, Kulturpässe)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag, 7:30 – 13:00 Uhr, Dienstag 7:30 – 17:30 Uhr, Donnerstag 7:30 – 17:30 Uhr

Führerscheinstelle

Standesamt (Eheschließung, Geburt, Todesfall)

(montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; freitags ist das Standesamt aufgrund von Trauungen nur in besonders dringenden Fällen zu erreichen)

Hinweis

Hinweis:

Standesamtliche Vorgänge werden schriftlich oder telefonisch bearbeitet. Nur für Beurkundungen, die gesetzlich eine persönliche Erklärung beim Standesbeamten*in erfordern, müssen Termine vereinbart werden.

Terminvergabe

Terminvergabe:

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr möglich. Termine sind nur Montag bis Donnerstag möglich! Freitags haben wir für persönliche Vorsprachen aufgrund von Trauungen geschlossen.

Ausländeramt (Aufenthaltstitel, Erwerbstätigkeit, Ein- und Ausreise, deutsche Staatsangehörigkeit)

Terminvergabe

Bitte vereinbaren Sie zur Vorsprache einen Termin!


Hinweis

ACHTUNG! Termine können erst vergeben werden, wenn die benötigten Unterlagen komplett vorliegen und die vorbereitende Bearbeitung abgeschlossen ist.

Abholung von Aufenthaltstiteln:

Abholung von Aufenthaltstiteln:

Aufenthaltstitel können ohne Termin zu den folgenden Zeiten im Zimmer 155 abgeholt werden: Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags: 09.30 Uhr - 11.30 Uhr  außer an Feiertagen, Montags, Dienstags und Donnerstags: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr außer an Feiertagen; Bitte beachten Sie, dass Sie die Aufenthaltstitel frühestens eine Woche nach Erhalt des PIN-Briefes abholen können.


alle anderen Anliegen

Bei sonstigen Anliegen kontaktieren Sie bitte unsere Telefonzentrale, Tel. 06021 330-0.

Online-Terminvereinbarung

Meldewesen

Termine für folgende Anliegen reservieren Sie beim Bürgerbüro der Stadt Aschaffenburg:

  • Wohnsitz Anmeldung - Zuzug innerhalb Deutschlands
  • Wohnsitz Ummeldung innerhalb von Aschaffenburg
  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wohnsitz Abmeldung - Wegzug ins Ausland
  • Meldebescheinigung / Lebensbescheinigung
  • Melderegisterauskünfte, Meldesperren
  • Vorlage ausländische Geburts-/Heiratsurkunde; Vorlage Scheidungsurteil

Passwesen

Termine für folgende Anliegen reservieren Sie beim Bürgerbüro der Stadt Aschaffenburg:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • eID-Karte für EU-Staatsangehörige
  • Vergabe/Änderung PIN, Änderung Adresse Ausweisdokumente
  • Verlust Personalausweis/Reisepass OHNE Neubeantragung Ausweisdokument

KFZ-Zulassungswesen

Termine für folgende Anliegen reservieren Sie beim Bürgerbüro der Stadt Aschaffenburg:

  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • Zulassung von Importfahrzeugen, Wohnmobilen, Sonderfahrzeugen
  • Umschreibung/Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen
  • Außerbetriebsetzung/Abmeldung von Fahrzeugen
  • Änderung von Adresse, Name, technischen Daten
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Verlust/Diebstahl von Dokumenten oder Kennzeichen
  • Nachsiegelung Kennzeichen

Fahrerlaubnisbehörde

Termine für folgende Anliegen reservieren Sie bei beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt:

  • Führerschein allgemein
    • Führerschein erteilen/erweitern
    • Internationaler Führerschein
    • Umtausch eines deutschen "alten" Führerscheins (Pflichtumtausch)
    • Verlängerung eines Lkw-Führerscheins
    • Verlust/Diebstahl/Berichtigung eines Führerscheins, Ersatzführerschein
  • Neuerteilung (nach Entziehung, Sperrfrist oder Verzicht, Eignungsprüfung)
    • Akteneinsicht
    • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung, Sperrfrist oder Verzicht
    • Vorsprache wegen Eignungsprüfung
  • Abholung von Führerschein - Fahrgastschein - Fahrlehrerschein
    • Abholung vorläufige Fahrerlaubnis, BF17-Bescheinigung
  • Ausländischer Führerschein
    • Umschreibung 3.-Staat-Fahrerlaubnis
    • Umschreibung EU-Fahrerlaubnisse/Anlage 11-Fahrerlaubnisse
  • Fahrgastbeförderung
    • Erteilung/Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheines
    • Verlängerung einer Bus-Fahrerlaubnis
  • Fahrschulen und Fahrlehrer, Fahrerlaubnis auf Probe, Punktesystem
    • Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
    • Fragen zur Fahrerlaubnis auf Probe
    • Fragen zu Punktesystem

Ordnungswesen

Termine für folgende Anliegen reservieren Sie beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt:

  • Anmeldebescheingung Prostituiertenschutzgesetz
  • Beantragung Gewerbezentralregisterauszug (auch kontaktlos per einfache E-Mail möglich)
  • Beratungen (Gaststätten, Heilpraktikererlaubnis, Apothekerrecht)
  • Beratungen (Gestattungen, Veranstaltungen)

Gewerbemeldestelle

Termine für folgende Anliegen reservieren Sie beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt:

  • Abmeldung
  • Anmeldung Einzelunternehmer
  • Anmeldung GmbH
  • Ummeldung Einzelunternehmer und GmbH

Sonstiges

Termine für folgende Anliegen reservieren Sie beim Bürgerbüro der Stadt Aschaffenburg:

  • Bewohnerparkausweis
  • Führungszeugnis
  • Beglaubigung
  • Kulturpass

Gut zu wissen

Elektronische Kommunikation

Die Verbreitung der Erpressungs-Trojaner ist weiterhin ungehindert im Gang. Diese Trojaner befinden sich in Office-Makros, also z. B. in Word-Dokumenten (.doc, .docm, .dot), Excel-Tabellen (.xls, .xlsm) oder Access-Datenbanken, sowie in Zip-Archiven (.zip). Die Schädlinge verschlüsseln Dateien auf dem infizierten Rechner und auf allen Laufwerken, die sie über das Netzwerk erreichen. Gegenwärtig gibt es keine Möglichkeit, die verschlüsselten Daten zu retten. Um unser Netzwerk vor dem Trojaner zu schützen, hat die im Rathausnetzwerk für die IT-Sicherheit zuständige Dienststelle den Empfang von Dateianlagen, die eines der genannten Formate aufweist, unterbunden.

Bitte senden sie uns den Dateianhang daher in einem anderen Dateiformat.

Mögliche Formate sind:

· PDF-Dokumente (*.pdf), ohne eingebettetes JavaScript

· Textdateien (z. B. *.txt oder *.csv),

· das Rich-Text-Format (*.rtf)

· die XML-basierten Dateiformate von Microsoft-Office (*.docx oder *.xlsx) oder

· Dateien in Open-Office-Formaten (z. B. *.odt oder *.ods)

Diese Dateien können auch direkt mit aktuellen Versionen von Microsoft-Office erzeugt werden (über „Speichern unter“).

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Die Stadt Aschaffenburg hat zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung den elektronischen Zugang nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) eröffnet. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die von der Stadt Aschaffenburg publizierten E-Mail-Adressen. Die Stadt Aschaffenburg eröffnet diesen Zugang für Bürger und Unternehmen nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden.

Formfreie Schreiben

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formfreien Schriftverkehr z.B. Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle richten. Die Adressen finden Sie unter Ämter & Dienststellen.

Formgebundene Schreiben / Rechtsbehelfe / Widersprüche

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß VDG i.V.m. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 versehen sein.

Vorgänge dieser Art richten Sie bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse qes@aschaffenburg.de.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.

Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

1.Die Stadt Aschaffenburg nimmt E-Mails in den Formaten "Text" und "HTML" an.

1.1. E-Mail-Anhänge werden bei formfreien Schreiben zur zeit nur in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:

  • PDF-Dokumente (*.pdf),
  • Textdateien (z. B. *.txt oder *.csv),
  • das Rich-Text-Format (*.rtf)
  • XML-basierte Dateiformate von Microsoft-Office (*.docx oder *.xlsx)
  • Dateien in Open-Office-Formaten (z. B. *.odt oder *.ods)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)

1.2. E-Mail-Anhänge werden bei formgebundenen Schreiben nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen und nur wenn die qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).

2. E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 30 Megabyte angenommen.

3. Die Stadt Aschaffenburg nimmt formgebundene Schreiben mit Signaturen der akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter an.

Akkreditierte Zertifizierungsdienstleister

4. Wird per E-Mail an die Stadt Aschaffenburg herangetreten, geht die Stadt Aschaffenburg davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

5. Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke das E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist.


Formulare und personenbezogene Daten

Die Stadt Aschaffenburg bietet Formulare an, die Sie zu Hause ausfüllen und dann dem zuständigen Amt sowohl per Post als auch per Fax schicken sowie persönlich abgeben können. Da wir die digitale Signatur momentan noch nicht einsetzen, liegen die meisten Formulare im PDF-Format und nicht als Webformular vor. Das bedeutet, Sie können die Formulare online ausfüllen, müssen Sie dann ausdrucken, unterschreiben und damit ins Rathaus kommen.

Formgebundene Schreiben

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Vorgänge dieser Art richten Sie bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse qes@aschaffenburg.de.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.

Personenbezogene Daten

Sie haben hier die Möglichkeit, Dienstleistungen der Stadt Aschaffenburg über Online-Formulare oder Fachanwendungen anzufordern. Für diese Dienste werden personenbezogene Daten erhoben, die für die Ausführung der Dienstleistung notwendig sind und die von Ihnen freiwillig über ein Formular selbst eingegeben werden müssen. Für die Erhebung und Verwendung dieser Daten gelten die jeweiligen spezialgesetzlichen Regelungen: beispielsweise das Bayerische Meldegesetz, das Sozialgesetzbuch und das Ausländergesetz. Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die Nutzung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.

Kosten für abgelehnte Anträge

Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Eine Auskunft aus Personenstandsregistern beziehungsweise die Ausstellung einer Personenstandsurkunde können allerdings nur Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Dies regelt das Personenstandsgesetz § 61-66.

Anträge auf Personenstandsurkunden, die wegen falscher oder fehlender Angaben im Antrag abgelehnt werden müssen, bereiten den Kolleginnen und Kollegen aus dem Standesamt einen hohen Arbeitsaufwand. Gleiches gilt für Onlineanträge für Personenstandsurkunden, die wegen fehlenden „berechtigten Interesses“ des Antragstellers (§ 61 Abs. 1 Personenstandsgesetz) nicht ausgestellt werden dürfen. In diesen Fällen wird vom Standesamt der Stadt Aschaffenburg die bereits per Kreditkarte bezahlte Gebühr oder der per Lastschrift eingezogene Betrag bis zu einer Höhe von maximal 24 € als Verwaltungsgebühr berechnet. Diese Regelung ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Kostengesetz (KG) in Verbindung mit Art. 5 KG und der Nummer 2.II.8/4.1 des Kostenverzeichnisses (KVz-Bayern).