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Barrierefreie Informationstechnik
Barrierefreie Informationstechnik
Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C). Diese Richtlinien wurden im Juli 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen. In Bayern gilt seit Oktober 2006 die "Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BayBITV).
Aschaffenburg.de ist weitgehend barrierefrei. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Deshalb prüfen wir in Zukunft unsere Internetangebote weiter, passen sie an und optimieren sie. Natürlich sind wir auch für Hinweise dankbar, wie wir unsere Seiten verbessern können. Melden Sie uns Barrieren, die Ihnen auf unseren Seiten auffallen, barriere@aschaffenburg.de!