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Aufenthaltstitel

Aufenthalt in Deutschland

Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Personen, die nicht eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen, einen gültigen Aufenthaltstitel. Hierzu zählen:

  • das Visum für einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten (wird nur von einer deutschen Vertretung im Ausland wie Botschaft oder Konsulat ausgestellt),
  • die (befristete) Aufenthaltserlaubnis,
  • die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis, oder
  • die (ebenfalls in Deutschland unbefristete) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

Generell werden die Aufenthaltstitel auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde erteilt oder verlängert.

Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt. Eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr und kann daher von der Ausländerbehörde nicht mehr ausgestellt werden. Familienmitglieder von Unionsbürgern, auch wenn diese aus Drittstaaten kommen, sind ebenfalls freizügigkeitsberechtigt und erhalten eine Aufenhaltserlaubnis.