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Einreise
Bei der Einreise und während des gesamten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz eines gültigen Passes Pflicht.
Grundsätzlich müssen Ausländer bei ihrer Einreise in Deutschland auch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (gültiges Visum, gültige Aufenthaltserlaubnis, gültige Niederlassungserlaubnis, gültige Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG). Es gibt einige Befreiungen hiervon, die hier nicht weiter vertieft werden. Ein Blick auf die Internetsites des Auswärtigen Amtes oder der deutschen Auslandsvertretungen (vor der geplanten Einreise) wird an dieser Stelle empfohlen.
Unionsbürger, also Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der Staaten der Europäischen Union besitzen, und Personen aus dem weiteren Europäischen Wirtschaftsraum (wie Island, Norwegen), benötigen entweder einen gültigen Pass oder einen Personalausweis.
Unionsbürger ebenso wie Angehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen für ihre Einreise in das Bundesgebiet außer ihrem Pass oder Personalausweis keine weiteren Dokumente.