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Service für Bürgerinnen und Bürger

Bürgerservicebüro im Rathaus

Foto: Mailin Seidel / Stadt Aschaffenburg

www. aschaffenburg.de ist Ihr Bürgerserviceportal für Aschaffenburg.

Hier finden Sie Ansprechpartner, notwendige Unterlagen, rechtliche Voraussetzungen, Formulare und vieles mehr zu Ihrem Anliegen.

Die Kolleg*innen im Rathaus sind mit Terminvereinbarungen ab 7.30 Uhr persönlich erreichbar. Telefonischen Kontakt können Sie ab 8.00 Uhr aufnehmen. E-Mails an buergerservice@aschaffenburg.de werden schnellstmöglich beantwortet. Der Online-Service für viele Leistungen steht ebenfalls offen.


BÜRGERSERVICEBÜRO (Einwohnermelde- und Passamt, KFZ-Zulassungsstelle):

Telefon: 06021 330-555, Fax: 06021 330-550, E-Mail: buergerservice@aschaffenburg.de
Online-Termine

FÜHRERSCHEINSTELLE:

Telefon: 06021 330-1364 und -1323
Online-Termine

STANDESAMT: (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; freitags ist das Standesamt aufgrund von Trauungen nur in besonders dringenden Fällen zu erreichen):

Telefon: 06021 330 444, E-Mail: standesamt@aschaffenburg.de

AUSLÄNDERAMT:

Telefon: 06021 330 0, E-Mail: auslaenderamt@aschaffenburg.de

Bei sonstigen Anliegen kontaktieren Sie bitte unsere Telefonzentrale, Tel. 06021 330-0.
Kosten für abgelehnte Anträge
  • Bitte beachten Sie

    Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Eine Auskunft aus Personenstandsregistern beziehungsweise die Ausstellung einer Personenstandsurkunde können allerdings nur Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Dies regelt das Personenstandsgesetz § 61-66.

    Anträge auf Personenstandsurkunden, die wegen falscher oder fehlender Angaben im Antrag abgelehnt werden müssen, bereiten den Kolleginnen und Kollegen aus dem Standesamt einen hohen Arbeitsaufwand. Gleiches gilt für Onlineanträge für Personenstandsurkunden, die wegen fehlenden „berechtigten Interesses“ des Antragstellers (§ 61 Abs. 1 Personenstandsgesetz) nicht ausgestellt werden dürfen. In diesen Fällen wird vom Standesamt der Stadt Aschaffenburg die bereits per Kreditkarte bezahlte Gebühr oder der per Lastschrift eingezogene Betrag bis zu einer Höhe von maximal 24 € als Verwaltungsgebühr berechnet. Diese Regelung ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Kostengesetz (KG) in Verbindung mit Art. 5 KG und der Nummer 2.II.8/4.1 des Kostenverzeichnisses (KVz-Bayern).

Standesamt
  • Der Menüpunkt Standesamt ist unter anderem für all jene interessant, die z.B. eine Ehe schließen wollen oder eine Geburt bzw. einen Todesfall anzeigen möchten.

Ausländerwesen
  • Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten im Bereich Ausländerwesen einen Einblick in die Themen Aufenthaltstitel und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie Ein- und Ausreise.

Integration von Migranten
  • Auf den Unterseiten zur Integration von Migranten finden Sie umfassende Informationen und Veranstaltungshinweise des städtischen Integrationsmanagements.

Staatsangehörigkeitswesen
  • Der Menüpunkt Staatsangehörigkeitswesen bietet einen Überblick zu Themen wie dem Erwerb, dem Verlust und der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Friedhöfe, Beerdigungen & Krematorium
  • Der Bereich Friedhöfe, Beerdigungen & Krematorium enthält Wissenswertes über die Aschaffenburger Friedhöfe, über Trauerfeiern und Grabarten sowie die Gestaltung von Grabstätten und Grabmälern.

Bürgerbüro
  • Über Meldeangelegeheiten, die Beantragung von Ausweisdokumenten, die Zulassung von Kraftfahrzeugen, Bewohnerparkausweise, Kulturpässe sowie einige weitere Serviceleistungen können Sie sich auf den Seiten des Bürgerbüros informieren.