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Inhalt

Gestaltungsgrundsätze

Die Gestaltung der Grabstätten sowie des Grabsteines auf den Friedhöfen der Stadt Aschaffenburg ist in der Friedhofs- und Bestattungssatzung geregelt, die durch den Stadtrat 2010 beschlossen wurde. Weitere Vorgaben wurden in den Belegungsplänen für die einzelnen Friedhöfe, entsprechend der örtlichen Situation, formuliert.
Durch diese Regeln wird den Friedhöfen der Stadt eine besondere Gestaltung verliehen. Der historische Charakter einiger Friedhöfe wird bewahrt. Des Weiteren sollen durch die Festsetzungen für die Grabsteine Schäden an Personen oder an anderen Grabstätten verhindert werden. Sollten Sie ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte neu erwerben oder verlängern, so werden Sie von der Friedhofsverwaltung über die speziell für ihr Grab geltenden Regeln informiert werden.
Die Verwaltung möchte ihnen damit Entscheidungen zur Grabgestaltung erleichtern.
 

Allgemeine Hinweise

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes gewahrt wird. Sie muss entsprechend hergerichtet (innerhalb von 6 Monaten nach Beisetzung oder Erwerb) und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt für den gesamten Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Entsorgungsplätzen abzulegen. Grabschmuck und alle anderen auf dem Grab befindlichen Teile und Pflanzen sollen aus leicht zersetzbarem organischen und kompostierbaren Material bestehen. Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Stoffe sind nicht zu verwenden.
Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen, insofern dürfen Gehölze und Bäume eine Höhe von 2 m nicht überschreiten.
Die Aufstellung eines Grabmales wird von der Stadtverwaltung genehmigt. Die Formulare hierfür sind im Friedhofsamt (Rathaus, Zimmer 259) erhältlich.
Die Grabmale sind von dem jeweiligen Nutzungsberechtigten in gutem und verkehrssicheren Zustand zu halten. Die Standsicherheit der Grabmale wird von den Friedhofsmitarbeitern einmal jährlich mittels eines Kipptesters untersucht. Wird eine unzureichende Standsicherheit festgestellt, wird der Nutzungsberechtigte vom Friedhofsamt schriftlich benachrichtigt. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist die Standsicherheit des Grabsteines (z.B. durch Beauftragung eines Steinmetzes) wieder herzustellen.

Adresse
  • Stadt Aschaffenburg
    Garten- und Friedhofsamt
    Pfaffengasse 9, 1. Stock
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1500
    Telefax:
    +49 6021 330 - 881793