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Fahrzeug·zulassung
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft?
Ein Fahrzeug ist zum Beispiel:
- Ein Auto.
- Ein LKW.
- Ein Motorrad.
Gebraucht heißt:
Das Fahrzeug ist nicht neu.
Und Sie möchten mit Ihrem Fahrzeug fahren?
Dann brauchen Sie eine Zulassung für das Fahrzeug.
Die Zulassung müssen Sie beim Bürger-Service-Büro beantragen.
Dafür müssen Sie persönlich zum Bürger-Service-Büro gehen.
Die Adresse vom Bürger-Service-Büro ist:
Stadt Aschaffenburg
Bürger-Service-Büro
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Service-Büro sind:
Von 7:30 Uhr bis 13 Uhr.
- Jeden Montag.
- Und Mittwoch.
- Und Freitag.
Und von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
- Jeden Dienstag.
Und von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Jeden Donnerstag.
Es kann auch eine andere Person für Sie zum Bürger-Service-Büro gehen.
Dann müssen Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.
Eine Vollmacht ist ein Dokument.
In dieses Dokument schreiben Sie:
Diese Person darf Ihr Fahrzeug für Sie zulassen.
Sie haben eine Frage zur Zulassung?
Dann können Sie beim Bürger-Service-Büro anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 330 55 5
Oder Sie können eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerservice@aschaffenburg.de
Was brauchen Sie für die Zulassung?
Diese Dinge müssen Sie für die Zulassung mitbringen:
- Ihren gültigen Personal-Ausweis.
Oder Ihren gültigen Reise-Pass.
- Die elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer.
Die Abkürzung ist: eVB-Nummer.
Die eVB-Nummer besteht aus 7 Zeichen.
Die eVB-Nummer steht auf Ihrer elektronischen Versicherungs-Bestätigung.
Die elektronische Versicherungs-bestätigung ist ein Dokument.
In diesem Dokument steht zum Beispiel:
Ihr Fahrzeug ist versichert.
Das Dokument bekommen Sie von Ihrer Fahrzeug-Versicherung.
- Den Fahrzeug-Brief.
Der Fahrzeug-Brief ist ein Dokument.
Ein anderes Wort für Fahrzeug-Brief ist:
Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.
In diesem Dokument steht zum Beispiel:
Die Fahrzeug-Art.
Die Fahrzeug-Identifikations-Nummer.
Und das Dokument bestätigt:
Ihr Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen fahren.
Das Dokument bekommen Sie beim Kauf von Ihrem Fahrzeug.
- Den Fahrzeug-Schein.
Der Fahrzeug-Schein ist ein Dokument.
Ein anderes Wort für Fahrzeug-Schein ist:
Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
In diesem Dokument steht zum Beispiel:
Der Name vom Besitzer von dem Fahrzeug.
Die Adresse vom Besitzer von dem Fahrzeug.
Das Kenn-Zeichen von dem Fahrzeug.
- Eine Einzugs-Ermächtigung.
Sie müssen für Ihr Fahrzeug eine Steuer bezahlen.
Diese Steuer heißt: Kfz-Steuer.
Die Kfz-Steuer müssen Sie an ein Haupt-Zoll-Amt bezahlen.
Ein Haupt-Zoll-Amt ist eine Behörde.
Ein Haupt-Zoll-Amt ist für verschiedene Steuern zuständig.
Die Einzugs-Ermächtigung ist ein Dokument.
Ein anderes Wort für Einzugs-Ermächtigung ist:
SEPA-Last-Schrift-Mandat.
Mit dem Dokument erlauben Sie:
Das Haupt-Zoll-Amt darf die Kfz-Steuer von Ihrem Geld-Konto ab-buchen.
Die Einzugs-Ermächtigung finden Sie hier.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sie können die Einzugs-Ermächtigung ausdrucken.
Dann können Sie die Einzugs-Ermächtigung von Hand ausfüllen.
- Die Bescheinigung über gültige Haupt-Untersuchung.
In Deutschland muss jedes Fahrzeug regelmäßig zur Haupt-untersuchung.
Ein anderes Wort für Haupt-Untersuchung ist: TÜV.
Verschiedene Prüf-Organisationen machen diese Haupt-Untersuchung.
Bei einer Haupt-Untersuchung prüft die Prüf-Organisation:
Erfüllt das Fahrzeug alle gesetzlichen Regeln?
Funktioniert das Fahrzeug noch richtig?
Dann füllt die Prüf-Organisation ein Dokument aus.
Das Dokument heißt:
Bescheinigung über gültige Haupt-Untersuchung.
- Die Kennzeichen-Schilder.
Oder:
Die Bescheinigung über die Außerbetrieb-Setzung von dem Fahrzeug.
Die Bescheinigung über Außerbetrieb-Setzung von dem Fahrzeug ist ein Dokument.
In diesem Dokument steht:
Das Fahrzeug ist im Moment abgemeldet.
Das heißt:
Das Fahrzeug ist nicht zugelassen.
Das Fahrzeug darf so nicht auf der Straße fahren.
Sie haben alle Dinge mitgebracht?
Dann kann Ihnen das Bürger-Service-Büro eine Zulassung geben.
Und dann bekommen Sie ein Kenn-Zeichen.
Das Kenn-Zeichen steht dann auf den Schildern vorne und hinten an Ihrem Fahrzeug.