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Inhalt

Auskunfts-Sperre oder Übermittlungs-Sperre

Auskunfts-Sperre

Sie können eine Auskunfts-Sperre für Informationen über Sie aus dem Melde-Register beantragen.
Das heißt:
Das Bürger-Büro darf keiner Person Informationen über Sie geben.
Den Antrag für eine Auskunfts-Sperre finden Sie hier.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Sie brauchen Hilfe bei der Beantragung von der Auskunfts-Sperre?
Dann fragen Sie beim Bürger-Büro nach.

Für die Beantragung von einer Auskunfts-Sperre kann es verschiedene Gründe geben.
Zum Beispiel:
Sie sind vielleicht in Gefahr.
Und Sie haben Angst.
Dann können Sie auch zur Polizei gehen.
Die Adresse ist:
Polizei-Inspektion Aschaffenburg
Lorbeerweg 1
63741 Aschaffenburg
Die Telefon-Nummer ist:
0 60 21 – 857 23 10
Oder:
0 60 21 – 857 23 11


Übermittlungs-Sperre

Sie können eine Übermittlungs-Sperre beantragen.
Das heißt:
Das Bürger-Büro darf bestimmten Organisationen keine Informationen über Sie
geben.
Für eine Übermittlungs-Sperre müssen Sie nichts bezahlen.
Den Antrag für eine Übermittlungs-Sperre finden Sie hier.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Sie brauchen Hilfe bei der Beantragung von der Übermittlungs-Sperre?
Dann fragen Sie beim Bürger-Büro nach.