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Inhalt

Personal-ausweise und Reise-pässe

In Deutschland braucht jeder Bürger ein Ausweis-dokument.
Auf dem Ausweis-dokument steht: 

  • Der Name von dem Bürger.
  • Und das Geburts-datum.
  • Und der Wohn-ort.

Ein Ausweis-dokument kann zum Beispiel sein:
Ein Reise-pass.

In dem Reise-pass ist ein Foto von dem Bürger.
Einen Reise-pass braucht jeder Bürger für Reisen außer-halb von Europa.
Einen Reise-pass kann jeder Bürger beim Rathaus von seinem Wohn-ort beantragen.

Sie möchten einen Reise-pass beantragen?
Oder Sie möchten den Verlust von Ihrem Reise-pass melden?
Oder Sie haben Fragen zum Reise-pass?
Dann können Sie zum Bürger-service-büro gehen.

Die Adresse vom Bürger-service-büro ist:
Stadt Aschaffenburg
Bürger-service-büro
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg

Die Öffnungs-zeiten vom Bürger-service-büro sind:
Von 8 Uhr bis 13 Uhr.

  • Jeden Montag.
  • Und Mittwoch.
  • Und Freitag.

Und von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr. 

  • Jeden Dienstag.

Und von

  • Und Donnerstag.7:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Sie können einen Termin online vereinbaren.
Klicken Sie bitte auf den Link "Online-Terminvereinbarung".
Sie können auch beim Bürger-service-büro anrufen.
Die Telefon-nummer ist:
0 60 21 – 330 55 5
Oder Sie können dem Bürger-service-büro eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerservice@aschaffenburg.de

Reise-pass beantragen

Sie möchten einen Reise-pass beantragen?
Dann müssen Sie persönlich zum Bürger-service-büro gehen.
Das Bürger-service-büro braucht nämlich Ihre Unterschrift.
Und Ihre Finger-abdrücke.

Was brauchen Sie für die Beantragung von Ihrem Reise-pass?

Diese Dinge müssen Sie für die Beantragung von Ihrem Reise·pass mitbringen:

  • Ihren Personal·ausweis.
  • Oder Ihren alten Reise·pass.
  • Das Geld für die Bearbeitungs·gebühr.
  • Und ein aktuelles Foto von Ihnen.

Das Foto muss biometrisch sein.
Das heißt:
Das Foto muss bestimmte Regeln erfüllen.
Diese Regeln können Sie sich hier anschauen.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Sie haben seit dem 1. Juni 2013 keinen Reise-pass in Aschaffenburg beantragt?
Und auch keinen Personal-ausweis?
Dann müssen Sie auch Ihre Geburts-urkunde mitbringen.
In Ihrer Geburts·urkunde steht zum Beispiel:
Sie sind an diesem Tag und an diesem Ort geboren.
Oder Sie bringen Ihre Heirats-urkunde mit.
In Ihrer Heirats-urkunde steht zum Beispiel:
Diese Person haben Sie an diesem Tag und an diesem Ort geheiratet.

Was kostet die Beantragung von einem Reise-pass?

Für die Beantragung von Ihrem Reise-pass müssen Sie eine Bearbeitungs-gebühr bezahlen.
Sie sind jünger als 24 Jahre?
Dann müssen Sie 37,50 Euro bezahlen.
Sie sind älter als 24 Jahre?
Dann müssen Sie 60 Euro bezahlen.
Bitte bringen Sie das Geld für die Bearbeitungs-gebühr bei der Beantragung mit.

Der normale Reise-pass hat 32 Seiten.
Auf diese Seiten bekommen Sie von Ihren Reise-ländern einen Stempel.
Sie reisen sehr viel?
Dann möchten Sie vielleicht einen Reise·pass mit 48 Seiten.
Für den Reise-pass mit 48 Seiten müssen Sie zusätzlich zu der normalen Bearbeitungs-gebühr 22 Euro bezahlen.

Wie lange ist der Reise-pass gültig?

Sie sind jünger als 24 Jahre?
Dann ist Ihr neuer Reise-pass für 6 Jahre gültig.
Nach 6 Jahren müssen Sie einen neuen Reise-pass beantragen.
Sie sind älter als 24 Jahre?
Dann ist Ihr neuer Reise-pass für 10 Jahre gültig.
Nach 10 Jahren müssen Sie einen neuen Reise-pass beantragen.
Express-lieferung für Ihren Reise-pass
Sie bekommen Ihren neuen Reise-pass ungefähr 6 Wochen nach der Beantragung.

Sie brauchen Ihren Reise-pass schneller?
Dann können Sie eine Express-lieferung beantragen.
Sie müssen die Express-lieferung bis 11 Uhr morgens beantragen.
Dann können Sie Ihren Reise·pass nach 3 Werk·tagen im Bürger-service-büro abholen.
Sie beantragen die Express-lieferung nach 11 Uhr morgens?
Dann kommt Ihr Reise-pass vielleicht einen Tag später.
Sie müssen für die Express-lieferung 32 Euro bezahlen.
Die 32 Euro müssen Sie zusätzlich zu der normalen Bearbeitungs-gebühr bezahlen.
Sie brauchen Ihren neuen Reise-pass sofort?
Dann müssen Sie einen vorläufigen Reise-pass beantragen.

Vorläufiger Reise-pass

Einen vorläufigen Reise-pass können Sie sofort bei der Beantragung erhalten.
Der vorläufige Reise-pass ist 12 Monate gültig.
Deshalb müssen Sie auch noch einen richtigen Reise-pass beantragen.
Den vorläufigen Reise-pass bekommen Sie beim Bürger-service-büro.
Für den vorläufigen Reise-pass müssen Sie beim Bürger-service-büro 26 Euro bezahlen.
Die 26 Euro müssen Sie zusätzlich zu der normalen Bearbeitungs-gebühr bezahlen.

Wichtig: Mit dem vorläufigen Reise-pass dürfen Sie aber nicht in jedes Land reisen.
Sie müssen vor Ihrer Reise prüfen:
Darf ich mit dem vorläufigen Reise-pass in das Land reisen?
Sie können auf der Internet-seite vom Auswärtigen Amt nach-schauen.
Die Internet-seite vom Auswärtigen Amt finden Sie hier.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Kinder in den Reise-pass von den Eltern eintragen
Vor 2007 konnten Eltern ihre Kinder in ihren Reise-pass eintragen lassen.
Deshalb haben Kinder früher keinen eigenen Reise-pass gebraucht.
Aber jetzt brauchen auch Kinder einen eigenen Reise-pass für Reisen ins Ausland.
Für Informationen zum Kinder-reise-pass klicken Sie hier.

Reise-pässe für Minder-jährige

Bei Minder-jährigen gibt es bestimmte Regeln für die Beantragung von einem Reise-pass.
Minder-jährige heißt: Personen unter 18 Jahre.
Für Minder-jährige müssen die Eltern den Reise-pass beantragen.
Dann muss der Minder-jährige mit seinen Eltern persönlich zum Bürger-service-büro kommen.
Ein Eltern-teil kann nicht persönlich zum Bürger-service-büro kommen?
Dann muss dieser Eltern-teil dem anderen Eltern·teil seinen Personal-ausweis mitgeben.
Und dieser Eltern-teil muss eine Zustimmungs-erklärung unterschreiben.
Eine Zustimmungs-erklärung ist ein Dokument.
Mit diesem Dokument bestätigen Sie:
Ihr Kind darf einen Reise·pass erhalten.

Die Zustimmungs-erklärung finden Sie hier.
Achtung: Die Zustimmungs-erklärung ist nicht in Leichter Sprache.

Der andere Eltern-teil muss die Zustimmungs-erklärung und den Personal-ausweis zum
Bürger-service-büro mitbringen.
Oder: Sie haben alleine das Sorge-recht für Ihr Kind?
Dann dürfen Sie auch alleine den Reise-pass für Ihr Kind beantragen.

Änderungen im Reise-pass

Sie sind umgezogen?
Dann können Sie Ihren neuen Wohn-ort beim Bürger-service-büro in Ihren Reise-pass eintragen lassen.
Sie haben Ihren Namen geändert?
Dann müssen Sie einen neuen Reise-pass beantragen.

Reisen ins Ausland

Jedes Land hat bestimmte Regeln für die Einreise von Personen.
Sie möchten ins Ausland reisen?
Dann können Sie sich beim Auswärtigen Amt über die Regeln in Ihrem Reise-land informieren.
Die Internet-seite vom Auswärtigen Amt finden Sie hier.
Achtung: Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sie können beim Bürger-service vom Auswärtigen Amt anrufen.
Die Telefon-nummer ist:
0 30 – 18 17 20 00
Die Öffnungs-zeiten vom Bürger-service sind:
Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 15 Uhr.

Sie können auch bei Ihrem Reise-veranstalter nach-fragen.
Oder bei der Vertretung von Ihrem Reise-land in Deutschland.
Auf Ihrer Reise müssen Sie auch durch andere Länder?
Und Sie reisen nicht mit dem Flugzeug?
Und Sie reisen nicht mit dem Schiff?
Dann sollten Sie sich auch über die Regeln in diesen Ländern informieren.
Weitere Informationen
Sie haben Fragen?
Dann können Sie beim Bürger-service-büro anrufen.
Die Telefon-nummer ist:
0 60 21 – 330 55 5
Oder Sie können dem Bürger-service-büro eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
buergerservice@aschaffenburg.de