Inhalt
Hundesteuer (An-, Ab-, Ummeldung)
- Meldepflichten
In Aschaffenburg gilt für die Erhebung der Hundesteuer die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehaltern zu beachten sind.
Ein Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund unverzüglich an- bzw. abzumelden.
Änderungen der Anschrift oder des Namens bitten wir ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
- Steuersatz
Die Hundesteuer in Aschaffenburg beträgt jährlich 50,00 Euro pro Hund und 700,00 Euro pro Kampfhund.
- Ansprechpartner
Sie können Ihren Hund bei folgender Stelle an-, ab- oder ummelden:
- Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, im Rathaus
Formulare für die An- und Abmeldung finden Sie in den unten aufgeführten "LINKS" oder können direkt an der Information im Rathaus ausgehändigt werden. Für die Ummeldung (bei Adress- oder Namensänderung) genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Ansprechpartner.
Link
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Stadtkämmerei
Grundsteuer; Hundesteuer
Zimmer 420
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1417
- Telefax:
- +49 6021 330 - 464
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