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Kulturpässe
Kulturpass:
Sie erhalten einen Kulturpass, wenn Sie
- in Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
- Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) von der Stadt Aschaffenburg, dem Jobcenter Stadt Aschaffenburg oder dem Bezirk Unterfranken beziehen
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder
- als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem vorgelegten Bescheid. Der Kulturpass wird mit Lichtbild und längstens für 3 Jahre ausgestellt. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Als Kulturpass-Inhaber*in erhalten Sie bei vielen Aschaffenburger Kultureinrichtungen, bei den Verkehrsbetrieben und bei ausgewählten Apotheken Vergünstigungen.
weitere Informationen zum Kulturpass
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Bürgeramt
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 555
- Telefax:
- 06021 330 - 550
- Email:
- buergerbuero@aschaffenburg.de