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Meldeangelegenheiten
Das Bundesmeldegesetz
► Der Pflicht zur An-, Um- oder Abmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nachzukommen.
► Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Eine vorzeitige Abmeldung bei Wegzug ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor dem Wegzug möglich; hier ist künftig vom Meldepflichtigen eine Wegzugsadresse im Ausland anzugeben.
►Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung eines Meldepflichtigen. Es muss daher bei der Anmeldung eine vom Wohnungsgeber ausgestellte Bescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.
Wer ist Wohnungsgeber?
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlasst. Das bedeutet, dass grundsätzlich Wohnungsgeber der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person oder Stelle sein kann (z.B. Hausverwaltung).
Wird selbst genutztes Wohneigentum bezogen, hat der Eigentümer die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung auszufüllen.
Vereinbaren Sie für Ihre Meldeangelegenheit mit persönlicher Vorsprache hier einen Termin. Alternativ ist eine Wohnsitzanmeldung auch online möglich.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Hinweise zu folgenden Bereichen:
Formulare zum Herunterladen
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Bürgerbüro
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 555
- Telefax:
- 06021 330 - 550
- Email:
- buergerbuero@aschaffenburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag, 7:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 7:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag 7:30 – 17:30 Uhr