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Inhalt

Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten

Verlust von Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, so teilen Sie dies bitte unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle oder dem Bürgerbüro mit. Im Bürgerbüro können Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen.
Die gebührenfreie Sperr-Notruf-Nummer lautet 116 116. Sie benötigen hierfür Ihr persönliches Sperrkennwort, dass Ihnen von der Bundesdruckerei kurze Zeit nach der Personalausweisbeantragung zusammen mit der PIN und PUK mitgeteilt wurde. Andernfalls ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.


Verlust der Fahrzeugpapiere

Gleiches gilt bei einem Verlust Ihrer Fahrzeugpapiere:

  • Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I und
  • Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung  Teil II

Diese werden Ihnen im Bürgerbüro ebenfalls neu ausgestellt.


Verlust des Führerscheins

Bei einem Verlust des Führerscheins wenden Sie sich bitte an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle, Wermbachstr. 30.


Verlust sonstiger Karten, Ausweise oder Unterlagen

Bitte teilen Sie den Verlust sonstiger Karten, Ausweise oder Unterlagen den jeweils zuständigen Stellen mit.

Den Verlust Ihrer EC- oder Kreditkarte sollten Sie unverzüglich Ihrem Bank- oder Kreditinstitut mitteilen. Die Sperr-Notruf-Nummer lautet ebenfalls 116 116.

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