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elektronische ID-Karte für Unionsbürger

Ab Januar 2021 erhalten Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf Antrag eine eID-Karte. Somit kann auch von diesem Personenkreis die Online-Ausweisfunktion genutzt werden.

Die eID-Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder Reisedokument genutzt werden. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild, Unterschrift und Angaben zu Größe und Augenfarbe.

Unionsbürger, die in Aschaffenburg mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können die eID-Karte beantragen.

Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Aschaffenburg.

Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig und kostet 37 €.

Ab dem 01.05.2025 kann die eID-Karte auch direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden - eine Abholung bei uns im Rathaus ist dann nicht mehr erforderlich. Der Direktversand kostet 15 € zusätzlich zu den Gebühren für die eID-Karte. Eine Aushändigung der eID-Karte darf nur an Sie persönlich erfolgen. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument an der Haustüre ausweisen können.

Wünschen Sie bei der Beantragung der eID-Karte den Direktversand, sprechen Sie uns bitte darauf an!

Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung Ihrer eID-Karte einen Online-Termin.

Adresse
  • Stadt Aschaffenburg
    Bürgerbüro
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 555
    Telefax:
    06021 330 - 550
    Email: