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Inhalt

Kinderreisepass

Für Kinder unter 12 Jahren ist die Beantragung eines Kinderreisepasses eine mögliche Alternative. Der Kinderreisepass kann nach Beantragung gleich mitgenommen werden. Das Dokument kann verlängert und auch aktualisiert werden. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise am Ende dieser Seite.

UPDATE: zum 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass für Ihr Kind ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten noch ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie vor einer geplanten Urlaubsreise, dass die Herstellung der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei 3-5 Wochen in Anspruch nehmen kann!


Was ist für die Beantragung/Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses erforderlich?

  • Beantragung/Verlängerung/Aktualisierung durch beide Elternteile bzw. den sorgeberechtigten Elternteil (falls das Sorgerecht nur einem Elternteil zusteht: bitte Nachweis über das Sorgerecht vorlegen!)
  • alter Kinderreisepass bzw. Reisepass (auch abgelaufen), sofern vorhanden
  • Geburtsurkunde zur Feststellung der Namensführung
  • Angaben zu Größe und Augenfarbe des Kindes
  • ein aktuelles, möglichst biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) - alternativ kann bei Kindern ab einer Körpergröße von ca. 1,10m die Speed Capture Station im Wartebereich des Bürgerservicebüros genutzt werden, um ein digitales biometrisches Bild zu erstellen
  • Das Kind und ein Elternteil müssen bei der Antragstellung persönlich anwesend sein. Vom nicht anwesenden Elternteil ist eine schriftliche Zustimmungserklärung im Original und die Vorlage dessen Personalausweises/Reisepasses erforderlich.

Wird erstmalig ein Ausweisdokument beantragt, so muss die Identität dieser Person durch einen Dritten (Elternteil/Familienangehöriger) persönlich bestätigt werden.


Bearbeitungsgebühren

  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt 13,00 Euro
  • Die Gebühr für Verlängerung oder Aktualisierung beträgt 6,00 Euro
  • Nutzung der Speed Capture Station: 6,00 €

Gültigkeit

  • Die Gültigkeit beträgt seit dem 01.01.2021 nur noch 1 Jahr - der Kinderreisepass kann jedoch mehrfach vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert weden. Ist der Kinderreisepass bereits abgelaufen oder sind keine leeren Seiten mehr vorhanden, muss ein neues Dokument beantragt werden.
  • Kinderreisepässe, die vor dem 31.12.2020 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit von 6 Jahren. Eine Verlängerung dieser Kinderreisepässe ist jedoch nur noch für 1 Jahr möglich.

Auslandsreisen

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Ländern für eine Einreise akzeptiert wird. Insbesondere für USA-Reisen sollte unbedingt ein elektronischer Reisepass auch für Kinder beantragt werden.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Kinderreisepass erhalten Sie:

  • beim Auswärtigen Amt
  • bei der Bundesdruckerei