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Zulassungen & Wunschkennzeichen


Zulassungsvorgänge online durchführen

Über die Online Zulassungsbehörde ist ein Behördengang rund um die Uhr 24/7 möglich, dieser kann von überall aus erledigt werden, es entfallen Wartezeiten und einige Vorgänge lassen sogar ein sofortiges Losfahren zu.

Seit dem 01.09.2023 können alle Zulassungsvorgänge online abgewickelt werden (eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde entfällt) - hierfür fallen auch weitaus geringere Gebühren an als bei einer persönlichen Vorsprache (z.B. kostet eine Außerbetriebsetzung online 2,70 €, vor Ort 16,80 €)

 

Voraussetzungen zur Nutzung der Online Zulassungsbehörde:

  1. ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug (außer bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs)
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
  4. neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion
  5. entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)

In der Online Zulassungsbehörde werden Sie Schritt für Schritt durch Ihren ausgewählten Zulassungsvorgang geführt. Weiterführende Informationen und Informationsfilme finden Sie hier.


Für Ihre Zulassungsangelegenheiten müssen Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie persönlich in der Zulassungsstelle vorsprechen möchten.


Ihr Wunschkennzeichen können Sie ebenfalls online reservieren.


Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen und Hinweise zu folgenden Bereichen:


ACHTUNG: Zulassungsvorgänge von Zulassungsdiensten, Autohäusern, Kfz-Gewerbe, Behörden und Firmen mit einer größeren Anzahl an Zulassungen werden nur noch am Händlerschalter im Back-Office bearbeitet. Hierfür ist keine Online-Terminvereinbarung mehr möglich! Eine Terminabsprache erfolgt direkt über den Händlerschalter unter der Telefonnummer 06021/330 526 oder per Mail an haendlerschalter@aschaffenburg.de


Entfernen von Stempelplaketten

Stempelplaketten sind erst nach Aufforderung durch die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter der Zulassungsstelle zu entfernen. Stempelplaketten dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.

Das eigenmächtige Entfernen von Stempelplaketten hat grundsätzlich die Abgabe einer kostenpflichtigen Versicherung an Eides Statt, eine Umkennzeichnung und Kennzeichensperre zur Folge.

Reservierungen nach einer Außerbetriebsetzung und die Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug ist dann nicht mehr möglich.

Adresse

    Kontakt

  • Stadt Aschaffenburg
    Bürgerbüro
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 555
    Telefax:
    06021 330 - 550
    Email:

    Öffnungszeiten
    Montag, Mittwoch und Freitag, 7:30 – 13:00 Uhr
    Dienstag 7:30 – 17:30 Uhr
    Donnerstag 7:30 – 17:30 Uhr