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Zulassungen & Wunschkennzeichen
Zulassungsvorgänge online durchführen
Über die Online Zulassungsbehörde ist ein Behördengang rund um die Uhr 24/7 möglich, dieser kann von überall aus erledigt werden, es entfallen Wartezeiten und einige Vorgänge lassen sogar ein sofortiges Losfahren zu.
Seit dem 01.09.2023 können alle Zulassungsvorgänge online abgewickelt werden (eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde entfällt) - hierfür fallen auch weitaus geringere Gebühren an als bei einer persönlichen Vorsprache (z.B. kostet eine Außerbetriebsetzung online 2,70 €, vor Ort 16,80 €)
Voraussetzungen zur Nutzung der Online Zulassungsbehörde:
- ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug (außer bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs)
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
- neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion
- entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
In der Online Zulassungsbehörde werden Sie Schritt für Schritt durch Ihren ausgewählten Zulassungsvorgang geführt. Weiterführende Informationen und Informationsfilme finden Sie hier.
Für Ihre Zulassungsangelegenheiten müssen Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie persönlich in der Zulassungsstelle vorsprechen möchten.
Ihr Wunschkennzeichen können Sie ebenfalls online reservieren.
Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen und Hinweise zu folgenden Bereichen:
- Zulassung von Fahrzeugen
- Berichtigung oder Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug, Namensänderung, techn. Änderung
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten
- Veräußerung eines Fahrzeuges
- Versicherungswechsel
- Auskunft aus dem Fahrzeugregister
ACHTUNG: Zulassungsvorgänge von Zulassungsdiensten, Autohäusern, Kfz-Gewerbe, Behörden und Firmen mit einer größeren Anzahl an Zulassungen werden nur noch am Händlerschalter im Back-Office bearbeitet. Hierfür ist keine Online-Terminvereinbarung mehr möglich! Eine Terminabsprache erfolgt direkt über den Händlerschalter unter der Telefonnummer 06021/330 526 oder per Mail an haendlerschalter@aschaffenburg.de
Entfernen von Stempelplaketten
Stempelplaketten sind erst nach Aufforderung durch die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter der Zulassungsstelle zu entfernen. Stempelplaketten dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.
Das eigenmächtige Entfernen von Stempelplaketten hat grundsätzlich die Abgabe einer kostenpflichtigen Versicherung an Eides Statt, eine Umkennzeichnung und Kennzeichensperre zur Folge.
Reservierungen nach einer Außerbetriebsetzung und die Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug ist dann nicht mehr möglich.
Reservierung von Wunschkennzeichen und weitere Informationen
- Wunschkennzeichen
- Kraftfahrtbundesamt
- Kraftfahrzeugsteuer (Zollverwaltung)
- Formulare für die Kfz-Zulassung
- Informationen in Leichter Sprache
- Informationen zum Datenschutz (PDF | 455 KB)
- Benutzerleitfaden Online-Zulassung natürliche Person (PDF | 910 KB)
- Benutzerleitfaden Online-Zulassung juristische Personen (PDF | 900 KB)
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Bürgerbüro
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 555
- Telefax:
- 06021 330 - 550
- Email:
- buergerbuero@aschaffenburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag, 7:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 7:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag 7:30 – 17:30 Uhr