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Staatsangehörigkeitswesen
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedene Weisen erworben werden. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Auch ist eine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen möglich. Diese Voraussetzungen für den Erwerb und die Entlassung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu finden.
Gesetzesänderung
Der Bundestag hat am 19.01.2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die u.a. die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ermöglichen wird. Die Änderungen sind am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Erwerb durch: Geburt, Erklärung, Adoption, Einbürgerung
Verlust durch: Entlassung, Verzicht, andere Gründe
Feststellung der Staatsangehörigkeit auch Negativbescheinigung
Kontakt zur Stadt Aschaffenburg
Staatsangehörigkeitswesen (Familienname A - B)
Zimmer 145
Dalbergstraße 15- Telefon:
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Staatsangehörigkeitswesen (Familienname C - M)
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Staatangehörigkeitswesen (N - Z)
Zimmer 143
Dalbergstraße 15
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Wahlen
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