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Staatsangehörigkeitswesen

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedene Weisen erworben werden. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Auch ist eine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen möglich. Diese Voraussetzungen für den Erwerb und die Entlassung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zu finden.

Gesetzesänderung

Der Bundestag hat am 19.01.2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die u.a. die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ermöglichen wird. Die Änderungen sind am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.

 

Erwerb durch: Geburt, Erklärung, Adoption, Einbürgerung

Verlust durch: Entlassung, Verzicht, andere Gründe

Feststellung der Staatsangehörigkeit auch Negativbescheinigung

Kontakt zur Stadt Aschaffenburg
  • Staatsangehörigkeitswesen (Familienname A - B)
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  • Staatsangehörigkeitswesen (Familienname C - M)
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  • Staatangehörigkeitswesen (N - Z)
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