Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Bürgerservice, Staatsangehörigkeits­wesen, Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,

Inhalt

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Das Grundgesetz verbietet den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Staatenlosigkeit darf bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht die Folge sein. Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält folgende Regelungen.

 

Nach Gesetz ein Verlust durch:

  • Verzicht
  • Freiwilliger Eintritt in Streitkräfte eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland
  • Rücknahme der Einbürgerung