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Namensänderungen

Mit der Geburt erhält eine Person seinen Vor- und Familiennamen. Allerdings treten im Lauf eines Lebens Situationen ein, die eine Änderung des Namens erfordern.

Dies könnten z.B. sein:

  • Erklärungen zum Ehenamen bei der Eheschließung der Eltern
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach der Scheidung
  • Änderung des Namens nach geänderter Abstammung
  • Änderung der Staatsangehörigkeit

Um ihnen genauestens Informationen zu ihrer persönlichen Lebenslage bieten zu können, ist eine telefonische Kontaktaufnahme vor dem persönlichen Termin im Standesamt unbedingt von Nöten.

Sie erreichen den zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 06021 / 330 -1410. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache einen Termin.